also.
wenn jemand sein haus verkauft macht er das über einen notar.
dieser notar schreibt die bank an und bittet um Aufgabe des Anblösungsbetrages und um erstellung der Löschungsbewilligung.
Die Bank stellt die Urkunde aus und versendet diese mit sogenannten Treuhandauftrag an den Notar.
Dies bedeutet dann, dass der Notar nur über die Urkunde verfügen darf, wenn der angegebene Betrag an die Bank gezahlt worden ist.
D.h. der Notar hält das Geld Treuhänderisch für den Verkäufer.
Wenn der Notar jetzt die Urkunde an das Grundbuchamt gibt um die Grundschuld zu löschen ohne das er an die Bank zahlt und den Kaufpreis bereits an den Verkäufer überweisst.
Muss der Notar aus eigener Tasche den angeforderten Betrag an die Bank zahlen.
Der Verkaufspreis wird also auf das Notaranderkonto des Notars überwiesen. Der Notar nimmt den Treuhandauftrag der abzulösenden Bank an und zahlt den Betrag zur ablösung an die Bank und den Rest bekommt der Verkäufer.
Hoffe das ist verständlich sonst mail mich einfach anParis prahlt damit, mit Umland ca. 11,5 Mio Einwohner zu haben. Pah das ist doch gar nichts.
Hamburg hat mit Umland ca. 82 Mio Einwohner!!!! |