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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Restschuldversicherung in der mündlichen Prüfung
 
sheyla
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.06.2007 15:33
HI wollt mal Fragen wie Ihr das in der Mündlichen machen würdet wenn ihr nen Kredit habt und dann auch die RSV ansprecht.. welche Kondition kann man dafür nehmen?? in % vom Kreditvertrag? wenn wieviel?? bei uns rechnet das alles das System aus... es gibt ja auch verschiedene Varianten der RSV?
HILFE
Opticash
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.06.2007 16:13
Also festquatschen würde ich mich da nicht.

Kurz die RSV erläutern und welche empfehlen. Es gibt ja RSV für Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit und Tod. - Der Einfachheit halber sollte man vielleicht alle 3 kurz erwähnen und für alle 3 zusammen pauschal 1% ansetzen. Den Kunden gar nicht groß entscheiden lassen, welche von den 3en er haben möchte, sondern sobald er den Bedarf erkannt hat und eine haben möchte - einfach sagen, dass "wir gerade so ein Angebot haben... 3 RSV zum Preis von einer". ^^ Und fertig.

Die RSV-Höhe richtet sich ja nun nach verschiedenen Dingen. Ich sage nur: ALTER!

Von daher würde ich nicht mehr als 2% vom Nettodarlehensbetrag ansetzen. Vielleicht sogar nur 1%. Am Ende scheitert sonst noch der Kredit dran... ^^

Wichtig und zu beachten:

Die RSV wird nicht mit verzinst!!!
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.06.2007 13:03
In der Regel kann man auf das Thema RSV bei Verbraucherkrediten verzichten ohne das es einem negativ angerechnet wird.

Sollte die vergabe sehr knapp sein würde ich nur darauf hinweisen das es diese Möglichkeit gibt und fragen wie der Kunde dieses Thema beurteilt.
Opticash
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.06.2007 14:09
Verzichten kann man, aber es zu erwähnen, dürfte auf jeden Fall einen Pluspunkt geben. ;-)))
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.06.2007 16:29
Kommt halt drauff an welchen Prüfer man hat, das Thema RSV ist ja immer so ein bisschen Kontrovers....
Opticash
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.06.2007 17:00
... aber sinnvoll!

In den Prüfungen sind (wen ich das richtig deute?!) die Kunden zwar meist angestellt, aber wenn ein Bauarbeiter reinkommt und nen Kredit will... da macht doch die RSV für Arbeitslosigkeit richtig Sinn. ^^ Oder wenn‘s ein älterer (aber nicht zu alter) Kreditnehmer mit Kindern ist... RSV für Tod.

Klar, so richtig lohnt es sich erst, wenn der Versicherungsfall eintritt, zumindest für den Kunden. Aber ansprechen gehört, denke ich, auf jeden Fall mit dazu. Man muss es ja nicht zu sehr ausweiten.

Wie gesagt, meine Meinung.

Grundsätzlich ist ne RSV ja auch ne schöne Sache. Dumm nur, dass die Bank den Kredit ja auch ihrerseits kündigen kann, bevor die RSV greift. Gerade bei Arbeitslosigkeit kann das gefährlich werden... und es soll ja Banken geben, die so böse sind...
 

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