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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

512€-Grenze
 
chrisnaldo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.05.2007 19:20
Hi Leute,

wie schaut das genau mit der 512€-Grenze aus.

Kursgewinne bis 511,99€ sind ja komplett steuerfrei.

Gilt dieser Betrag auch für Kursgewinne außer bei Investmentfonds auch bei Aktien oder ist da der doppelte Betrag steuerfrei?

Ich freue mich auf eure Antworten!
Andre_SPK
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.05.2007 19:55
Hallo,

also dieser Betrag gilt sowohl für Aktien als auch für Investmentfonds.

Ein kleines Beispiel:

Du verkaufst Aktie X mit 1000€ Gewinn. Nachdem Halbeinkünfteverfahren müsstest du noch 500€ versteuern, da du aber unter der Grenze von 512€ liegst musst du keine Steuern zahlen.

Das heisst also, dass du faktisch im Jahr eine Freigrenze (nicht Freibetrag) von 1023,99€ hast.

Ganz interessante Seite für das HEV:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/halbeinkverfahren.htm
 

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