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Bereich Off-Topic - Plauderecke
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Off-Topic - Plauderecke

Wieviel Urlaub bis zur mündl. Prüfung
 
Peregrin
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.05.2007 14:59
Moin.
Also ich hab am 09.07.07 meine mündl. Abschlußprüfung.
Ist jem. bekannt ob man da von 01.01.07 - 30.06.07 =15Tage + 01.07.07 -09.07.07 2,5 Tage hat????
ODER hat man nur für die sechs Monate 15 Tage Urlaub???? und der Juli wird gar nicht berücksichtigt ???
Hab mal im Bundesuralubsgesetz § 5 Teilurlaub geschaut aber werde nicht so ganz schlau daraus.
Vielleicht hat hier wer Erfahrung???
MfG Pascal
The_Godfather
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.05.2007 15:09
ich habe ganze 12 tage...und schon 15 genommen *g* also das heißt 3 tage unbezahlter urlaub
Mr_Bankkaufmann
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.05.2007 15:10
Hi,

die Anzahl der Urlaubstage sind in deinem Ausbildungsvertrag genau festgehalten.
Bei mir sind es zum Beispiel für das Jahr 2007 18 Tage.
Schau da einfach mal rein, steht sogar auf der ersten Seite;)
Feuerengal
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.05.2007 15:20
Richtig, müsste im Ausbildungsvertrag geregelt sein.

Ich hab z.b. in der ersten Juli-woche mündliche Prüfung und hab 20 urlaubstage.
Peregrin
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.05.2007 15:27
Hmmm mein Ausbildungsvertrag geht eigentlich bis 01.08..07 mit bestehen der Prüfung ist aber hupe. Hier steht 18Tage (aber halt bis 01.08).
Meine Ausbilder sagen das ich 15Tage bekomme. Der Juli zählt nicht da kein voller Arbeitsmonat. Jetzt weis ich nicht ob man mir hier nur eine rein würgen will weil ich nach meiner Ausbildung nicht im Unternehmen bleiben möchte und das bekannt ist.
Ne gesetzl. Regelung hierzu kennt keiner ????

MfG
Bettina1986
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.05.2007 15:57
Also, ich meine ganz dunkel was in Erinnerung zu haben,
dass ein Monat nur dann für den Urlaub angerechnet wird, wenn man mehr als die Hälfte davon gearbeitet hat. Wenn du also nur bis 09.07. bist, hättest du demnach nur für 6 Monate Urlaub.
Aber beschwören würd ichs nimmer, weiß des nimmer genau ob ich da net was verwechsel!
Florian_spk-swp
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.05.2007 23:40
hallo,

da du nicht im Unternehmen bleibst endet deine Ausbldung am Tag der mündl. Prüfung und daher hast du auch nur Anspruch bis zu diesem Tag. Wenn du im Unternehmen bleiben würdest hättest du einen Urlaubsanspruch von 18 Tagen aber da du gehst nur die 15 Tage.

MfG
Flo
 

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