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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

"ec cash-chip Verfahren" oder auch " ec cash
 
birne
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.05.2007 19:18 - Geaendert am: 13.05.2007 19:18
Hallo, kann mir jemand mehr zum oben genannten Thema erzählen? Einige Informationen habe ich schon (siehe unten). Oder habt ihr tipps wo ich viele Infos finden kann??

Vielen Dank für eure Hilfe!


Hier meine Informationen:
Auf dem Chip der EC-Karte befindet sich ein Limit (abhänig von der Hausbank, kann also geändert werden), nehmen wir an es sind 500 € pro Woche.

Bezahlt man dann mit seiner EC-Karte im Geschäft muss man seinen PIN eingeben, welcher sich verschlüsselt auf dem Chip befindet. Reicht das Limit aus um die Zahlung vorzunehmen, wird einfach der Betrag abgebucht ähnlich wie bei der Geldkartenfunktion.

Reicht das Limit nicht mehr aus, weil schon Zahlungen in der Woche vorgenommen wurden, wird eine online Authorizierung vorgenommen. Hier wird das Limit wieder aufgeladen.
Außerdem wird auch eine online Authorizierung vorgenommen, wenn das letzte "update" zu lange her ist, also wie in unserem Beispiel eine Woche.

Angeblich sind die Zahlungen garantiert, allerdings stellt sich für mich die Frage, wie geprüft wird, ob der Kunde zwischenzeitlich sich Geld bar in der Bank auszahlen lassen hat. Ich hoffe ihr könnt mir noch ein bisschen auf die Sprünge helfen ;-)

Ich hoffe so habe ich es richtig und verständlich erklärt.
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.05.2007 20:48
Ähhh ... also zwischen ec und Geldkarte gibt es nen Unterschied. Den Geldchip kannste aufladen (glaub so 200 €) und damit ohne Eingabe der PIN bezahlen. Bei EC gibts du deine PIN ein und es wird geprüft, ob die stimmt und ob genug Deckung vorhanden ist ...
birne
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.05.2007 21:44
@123
ja das stimmt, aber ich meine jetzt noch ein anderes Verfahren, ich glaub das ist auch erst neu.
Zu der Geldkarte: 200€ ist ein Limit welches sozusagen ab Werk eingestellt ist, man kann es aber ändern, genauso wie den Sockebeitrag o.ä.
Shaw
Rang: IPO

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Verfasst am: 13.05.2007 22:09
Dass auf dem Chip der Karte ein bestimmter Betrag für einen bestimmten Zeitraum garantiert wird, nennt sich bei uns "Karte mit Ersatzauthorisierung", weil eine Online-Authorisierung nur noch in den oben beschriebenen Fällen notwendig ist.

Deine Überlegung am Schluss ist schon richtig: Bei einer Karte mit diesem garantierten Betrag, kann es zu einer Überziehung des Kontos kommen! Deshalb erfolgt die Ausgabe einer solchen Karte nicht an Kunden schlechter Bonität.

Gruß
Shaw
Peregrin
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.05.2007 22:29
also im EC Verfahren POS erfolgt die Prüfung der Kontodeckung, bei POZ nur ob ne Kontosperrung vorliegt. Ich glaub bei POZ aber erst ab 25,...€ aber das VErfahren ist ja eigentlich durch die KI´s zum 01.01.07 gekündigt wurden, wird aber scheinbbar noch benutzt oder halt ELV aber das hab ich noch nicht richtig raus.
Bei dem Geldkartenchip (wie Bargeld bei VErlust der Karte keine Erstattung durch Bank) erfolgt bei jeder Abbuchung eine Meldung eine eine Evidenzzentrale, die ein Schattenkonto des Geldkartenbetrages führt,....
MfG :-)
 

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