Lebensversicherung auf Todes- und Erlebensfall |
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Verfasst am: 21.04.2007 13:10 - Geaendert am: 21.04.2007 13:11 |
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Annahme:
- Versicherungssumme 50.000 €
- Rückkaufswert 60.000 €
Der Versicherungsnehmer stirbt.
Wie viel Euro zahlt nun die Lebensversicherungsgesellschaft aus? |
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Verfasst am: 21.04.2007 13:16 |
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Die Frage ist nicht zu beantworten, da es für einen aussenstehenden unmöglich ist die tatsächliche ablaufleistung inklusive Überschüssen etc. zu berechnen. Und Gott sprach zu den Steinen: "Wollt ihr Panzergrenadiere werden? Und die Steine antworteten:" Ja, aber wir sind nicht hart genug!" |
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Verfasst am: 21.04.2007 13:27 |
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In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen steht:
Bei Tod der versicherten Person vor dem letzen Auszahlungstermin zahlen wir die vereinbarte Ver-sicherungssumme. |
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Verfasst am: 22.04.2007 09:55 |
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Wie ist es möglich, dass der Rückkaufswert größer als die Versicherungssumme ist??
Theoretisch gedacht ist es dann doch besser, die Versicherung zu kündigen...? |
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Verfasst am: 22.04.2007 10:34 - Geaendert am: 22.04.2007 10:52 |
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Beispiel aus der Praxis mit Restlaufzeit: 8 Jahre
Leistung im Todesfall
Versicherungssumme 50.000 €
+ Überschussbeteiligung 40.000 €
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= Leistung im Todesfall 90.000 €
Garantierter Rückkaufswert 30.000 €
+ Überschussbeteiligung 31.000 €
= Rückkaufswert 61.000 €
Gesamtauszahlung im Erlebensfall bei Ablauf 100.000 €
Rendite ca. 4,4 % p. a.
Gesamtlaufzeit 34 Jahre
Gesamteinzahlung 44.500 € |
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Verfasst am: 23.04.2007 08:20 |
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Ruf bei der Versicherung an und frag nach
------------------------------------------------------------------------Als Hirte erlaube mir,
zu dienen mein Vater dir.
Deine Macht reichst du uns durch deine Hand,
diese Verbindet uns wie ein heiliges Band.
Wir waten durch ein Meer von Blut,
gib uns dafür Kraft und Mut.
In nomini patris, et filii, et Spiritus sancti. |
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Verfasst am: 23.04.2007 13:18 |
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Wenn der Kunde direkt bei der Versicherungsgesellschaft anrufen muss, schließe ich nicht mehr in einer Bank den Vertrag ab, sondern bei einer Direktversicherung.
Wer KLV verkauft, sollte darauf eine Antwort haben! |
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Verfasst am: 23.04.2007 13:25 |
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Herrmann
Er hat doch nicht gemeint, dass der Kunde dort anrufen soll, sondern dass Weidener sich dort erkundigen soll! Ist doch i.O.! |
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Verfasst am: 23.04.2007 17:31 |
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Vielen Dank für Ihre Antwort, Herr Herrman. |
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Verfasst am: 23.04.2007 20:46 |
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So ein Schwachsinn!!
BlaBla Direktversicherung BlaBla sollte sowas wissen..... Quatsch!!
Wenn ich wissen will wie hoch der Rückkaufswert ist schau ich in meinem programm nach und rechnete da net rum wie n weltmeister, wenn der wert auf den ersten eines monats fällt ruf ich beim versicherer an und erfrag den tageswert!
für so dumme rechnereie hab ich ka zeit und ka nerve!
sowas praxisfremdes hab ich ja schon lange nemmer gehört! |
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Verfasst am: 23.04.2007 20:50 |
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und wenn ihrs genau wissen wollt, kommts erstmal drauf an was für ne lebensversicherung es ist, eine risiko, kapitalbildend, fondsgebunden?
todesfallsumme integriert?
wann is der VN verstorben vor oder nach fälligkeit?
vor der fälligkeit bei ner RLV, KLV der Todesfallschutz falls einer vorhanden ist, nach der Fälligkeit , dann müßt man wissen wie lang die garantiezeit ist, obs eine mit beitragsrückgewähr is usw.
FAZIT:
der einfachste und schnellste weg ist halt beim Versicherer anzurufen und zu fragen was rauskommt!!! |
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Verfasst am: 23.04.2007 22:22 |
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Eine Lebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall ist eine kapitalbildende Lebensversicherung. Da gibt es nichts zu deuten. |
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Verfasst am: 26.04.2007 13:39 |
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Die Versicherungssumme wird schon mal in jedem Fall gezahlt, dann gibts noch Überschüsse die während der Laufzeit angefallen sind und einen Schlußgewinn.
Alles in allem wird das mehr als der Rückkaufwert sein, aber genaue Werte hängen vom konkreten Todestag ab, können nur von der Versicherungsgesellschaft berechnet werden.
Tip für den Kunden, möglichst schnell Auszahlung von der Gesellschaft verlangen, weil der auszuzahlende Betrag quasi ab dem Todestag zinslos bei der Versicherungsgesellschaft rumliegt (zumindest bei den meisten Gesellschaften) |
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Verfasst am: 02.05.2007 08:26 |
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Verstehe die ganze Diskussion hier nicht!
Steht doch ausdrücklich da!
Der Rückkaufswert beträgt zum Todeszeitpunkt EUR 60.000,00!
Also was wird die Gesellschaft wohl auszahlen! :-)
- Der Begünstigte bekommt beim Tod den bis zum Todeszeitpunkt erwirtschafteten Wert der Police (Rückkaufswert), mindestens jedoch die Todesfallleistung!!!- Das Leben ist kein Ponyhof!!! -
- Nur die Harten kommen in den Garten!!! - |
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Verfasst am: 02.05.2007 08:44 |
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Der Rückkaufwert ist eben nicht der bis zum Todeszeitpunkt erwirtschaftete Wert, deshalb meine obigen Ausführungen. |
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Verfasst am: 02.05.2007 08:51 |
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Was denn sonst???
Ist der Wert, zu dem die Gesellschaft den Vertrag aktuell zurückkauft! |
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Verfasst am: 02.05.2007 09:13 |
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Eben, aber hier gibts ja nichts mehr zurückzukaufen, der Leistungsfall ist eingetreten, die Schlußgewinne können abgerechnet werden.
In den Rückkaufwerten sind im weitesten Sinne "Storno"-Kosten enthalten, die wegen des Leistungsfalls nicht mehr anfallen.. |
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Verfasst am: 02.05.2007 09:34 |
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Dann sind es von mir aus Rückkaufswert + Schlussüberschüsse etc.!
Ging mir nur darum, dass die Todesfallsumme hier nicht mehr zum tragen kommt! |
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Verfasst am: 02.05.2007 13:53 |
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Im Leistungsfall (Todesfall) wird gerechnet:
Versicherungssumme + Überschussbeteiligung
Bei Kündigung wird gerechnet:
Garantierter Rückkaufswert + Überschussbeteiligung = Rückkaufswert |
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