Ich hab mal eine Frage und hoffe, jemand kann mir helfen! Also, da sind zwei Firmen. Die beiden schließen einen Vertrag ab. Auf dem Vertrag hat für beide Firmen ein und die selbe Person unterschrieben. Jetzt möchte ich prüfen, ob die Unterschriften rechtsverbindlich sind. Im Handelsregister der einen Firma steht der Zusatz: Die Person hat die Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abschließen. Im Handelsregister der anderen Firma steht dieser Zusatz nicht bei dieser Person.
Sind beide Unterschriften dann trotzdem rechtsverbindlich???
Hey!
Also, soviel ich weiß, muss dies bei beiden drinnen stehen. Dass sagt einem ja auch das rechtsverständnis. SOnt könnte ja jeder einfach wild unterzeichnen!
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wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;)
Ob die Firmen zusammenhängen ist doch eigentlich egal,oder?Der Vertreter muss ja mit dem Auszug des HR beweisen können,dass er die Firma überhaupt vertreten darf!Ansonsten bringt ja die Legitimation nichts!
Ich glaube, wenn die eine Firma eine GmbH & Co. KG ist und die andere Firma die GmbH dazu und er hat bei der GmbH vollmacht, dann könnte das auch für die GmbH & Co.KG gelten, denn schließlich wäre diese ja Komplementär, aber sicher bin ich mir nicht.
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