Offene Handelsgesellschaft/Ausscheiden eines Gesellschafters |
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Verfasst am: 05.04.2007 12:01 |
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Hi, ich sitze gerade vor einer Aufgabe und brauche dringend eure Hilfe.
Die Fa. Jupiter Elektronik OHG, bestehend aus den Gesellschaftern A und B, steht mit der Sparkasse in Geschäftsbeziehung. Für sie ist weitgehen der Prokurist P tätig. Die Gesellschafter haben das Ausscheiden des Gesellschafters B zum Jahresende beschlossen; sie sind sich ferner darüber einig geworden, dass A das Geschäft unter Benutzung der eingeführten FIrma allein fortführen soll.
Aufgabe:
Beschreiben Sie, welche Auswirkungen das Ausscheiden des B auf die Rechtsform un die Firmenbezeichnung der Unternehmung hat.
Kann A die OHG auch alleien weiterführen oder muss dieser eine Einzelfirma gründen, weil eine OHG immer aus 2 Gesellschaftern bestehen muss? |
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Verfasst am: 05.04.2007 12:26 |
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Per Definition ist die OHG eine Gesellschaft die aus zwei oder mehreren natürlichen/juritischen Personen.
Der Rest ergibt sich daraus. |
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