Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 36
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Bezugsrecht
 
werderinho
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 20.03.2007 21:39
Hallo,
ich lerne mit einer Freundin gerade für eine BWL Klausur das Thema Wandel- und Optionsanleihe.
Dabei ist in einer Prüfungsaufgabe die Frage aufgetaucht, warum Altaktionären nach dem deutschen Aktienrecht ein Bezugsrecht zustehen muss. Man soll 2 Gründe erläutern.
Mir fällt aber beim besten Willen nur 1 Grund ein (Verwässerungsschutz).
Kann mir vielleicht noch jemand einen zweiten Grund nennen?

Eine zweite Frage war, was der Emittent für einen Vorteil bei der Herausgabe einer Optionsanleihe gegenüber einer Aktienemission hat. Da bin ich mir auch nicht so sicher.
Hat jemand eine Idee??

Vielen Dank.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 20.03.2007 22:35 - Geaendert am: 20.03.2007 22:36
Den bisherigen Aktionären muss wegen der Kapitalverwässerung (§ 221 Abs. 4 AktG) das Bezugsrecht eingeräumt werden

Mögliche Gründe für die Ausgabe einer Optionsanleihe
• Der Emittent erhält zinsgünstiges Fremdkapital, weil der Zinssatz unter dem Zinssatz für normale Anleihen liegt.

• Eine sofortige Erhöhung des Eigenkapitals durch eine Emission von Aktien ist wegen der schlechten Ertragslage
- nicht wirtschaftlich, weil die Ausgabe von jungen Aktien wegen der niedrigen Notierung nicht den gewünschten Kapitalzufluss bringt oder
-nicht möglich, weil die bisherigen Aktionäre den Bezug
junger Aktien ablehnen.
ragga0
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.03.2007 14:56
Zum Thema Bezugsrechte fallen mir schon 2 Gründe ein:

1. wie schon gesagt die Beteiligungsverhältnisse an der AG haben sich ja geändert und können durch die Bezugsrechte wieder hergestellt werden

2. auch das Stimmverhältniss hat sich ja somit verändert (HV)

mfg
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.03.2007 15:34
Richtig!

Das Stimmrechtsverhältnis wird sich bei Bezug auch nicht ändern!
Wer vorher 25 % + 1 Stimme hatte, wird nachher auch wieder haben.
Joe-der-Boersenhai
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.03.2007 15:45
Eine allgemeine Frage:

Macht es eigentlich Sinn, gegen eine feindliche Übernahme eine Kapitalerhöhung durchzuführen???

--->somit würde zwar der Aktienkurs fallen(vermutlich), aber mein gezeichnetes Kapital würde sich erweiternund mein feindlicher Investor müsste auch erst mal junge Aktien kaufen um seinen Anteilzu halten/bzw noch mehr Geld investieren um mich zu schulcken...
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.03.2007 15:53
Gegen feindliche Übernahmen ist die vinkulierte Namensaktie geeignet.
Joe-der-Boersenhai
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 23.03.2007 16:07
das ist mir schon klar, da das Unternehmen immer bei Aktienverkäufen zustimmen muss.

Ich wollte nur wissen, ob das eine weiter Möglichkeit ist.
ragga0
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 28.03.2007 12:52
nah zum eine muss er mehr geld aufwenden für die übernahme und zum andere hab ich ja vielleicht einen sog. "weißen ritter" an meiner seite der sich die anteile sicher (Staat/Mutter oder so) um die Übernahme so zu verhindern

mfg
 

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse