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Kindergeld Fortzahlung?!
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Oscar
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 20.03.2007 15:33
Halli Hallo zusammen!

Hab da mal ne Frage an euch.
Hab jetzt mein Kindergeld bewilligt bekommen und kriege es für das letzte Jahr nacherstattet... allerdings wollen die von der Kindergeldkasse mir das Geld auch weiterhin zahlen :O... Ich hab ja im Prinzip nichts dagegen, aber wie sieht das aus, können die das zurück fordern, am ende des Jahres? Weil ich verdiene definitiv zu viel, sodass ich über die Grenze von 7680,00€ komme...

Danke schonmal!

Oscar
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.03.2007 15:45
maßgeblich ist auch hier, soviel ich weiß, das zu versteuernde einkommen.

ansonsten. ja die können das zurückfordern, meiner meinung nach
JaLu
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.03.2007 15:51
Ich denke auch das dei das Kindergeld zurückfordern können. Musst halt schauen was du alles geltend machen kannst (Werbungskosten usw.) Dann kommst du möglicherweise unter die Grenze.

*Einsicht ist der erste Weg zur Besserung*


Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.03.2007 15:54
war bei mir so als ich meinen zivi gemacht hab.

hab kindergeld bekommen, durfte es aber dann für die dauer von 9 monaten zurückzahlen..

am besten informierst du dich schnell im arbeitsamt bzw. der familienkasse.

-------------------------------------------------

-no talking, just fucking-

Claudia1911
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.03.2007 16:46
Also einer aus meiner Berufsschulklasse musste das komplette Kindergeld für 2006 zurückzahlen, weil er zuviel verdient hat. Das war ne ganze Menge.

Ich bekomm leider keins mehr bin über der genze :-(
Pfeffie
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.03.2007 16:53
also die Grenze ist 7860€ und das ist das Nettoeinkommen im Jahr Minus allen Werbungskosten und so abgezogen?ODer bruttoeinkommen?
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.03.2007 16:54
siehe meinen ersten post!
preman
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.03.2007 16:55
Also, die können das Geld definitiv zurückfordern. Und das machen die auch!!!

Allerdings kommst Du als Bankazubi so gut wie immer uner die Grenze. Du kannst ja echt alles geltend machen. Als erstes kannst du von Deinem zu versteuernden Einkommen alle gezahlten Sozialversicherungsbeiträge abziehen (RV,AlV,PflV und KV, denn seit 2006 gilt, das gezahlte SV-Beiträge auch abgezogen werden müssen.)
Des Weiteren kannst Du Arbeitsweg, Weg zur Berufsschule und zur Lerngruppe geltend machen ( also anders als in der Steuererklärung, wo nur noch ab dem 21. Kilometer angerechnet wird). Weiterhin zählen gekaufte Bücher für die Ausbildung, Prüfungsvorbereitung und natürlich Fach-Zeitschriften
Und mit diesen Punkten kommen so gut wie alle Bankazubis unter die Grenze.
Claudia1911
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.03.2007 17:00
Also ich habs versucht und es wurde abgelehnt weil ich in der ausbildung zu viel bekomm
Sera
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.03.2007 17:09
Bei mir versuchen die es gerade für das ganze letzte Jahr einzufordern! Das sind 1800€ die du denen auf einmal bitte überweisen sollst. Weißte mir haben die das am anfang von 2006 genehmigt und jetzt schreiben sie plötzlich das sie es zurück haben möchten! Sollen sie gleich sagen ich soll es auf ein Sparbuch legen ich muss es wahrscheinlich zurückzahlen! Jetzt hab ich jeden mist da hin geschickt damit die sehen das ich doch noch drunter komm und jetzt rechnen die seit 2 Monaten rum
Lueki
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.03.2007 17:26
Also ich bekomme uach defintiv zuviel Kohle in unserer Bank, aber das ganze kannst Du ja ordentlich reduzieren mit den Werbungskosten und Mehrverpflegungsaufwand.
Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.03.2007 17:34
Klar verdient man als Bankazubi sehr viel.

Man ist auch um einiges über dem Betrag von 7680 Euro. Aber wenn du dich wirklich richtig informierst, was du alles für nen krimskrams ansetzen kannst und nicht allzu knapp kalkulierst schaffste es mit berufschule und allem drum und dran auch mit 11.000 Euro brutto dein kindergeld zu holen

mfg
Anni1160
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.03.2007 17:56
wo bekomme ich denn raus was ich alles absetzen kann?
Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.03.2007 17:59
Setz dich mit nem Experten zusammen, der deine Kindergeldkasse kennt bzw ein wenig im Steuerrecht auskennt..

Immerhin gehts hier um bisken mehr wie 1800 euro!
Oscar
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.03.2007 11:35
Gut... dann werde ich mich ende des Jahres mal mit dem Steuerberater meines Vertrauens zusammen setzen ;)...

Danke für die schnellen Antworten!

Grüßerei
Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.03.2007 13:04
Wenn du von deinem Arbeitgeber allerdings fahrten zur Berufsschule bzw ne Verpflegungspauschale bezahlt bekommste, dann kannste dir den gang direkt schenken. Das sind so die größten Positionen, von denen hängt viel ab. Und die Berufsschule sollte mind 15-20 km weit entfernt sein von dienem wohnungsort
Oscar
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.03.2007 16:15
Berufsschule ist 15km und meine Bank auch... Ich kriege 20€ pro Monat Brutto Fahrtkostenpauschale... allerdings kommen da auch ca 10-15 Tage pro Jahr zu, an denen ich 40 km weit zu einer Fortbildung oder ähnliches muss... Geht das dann immernoch?
Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.03.2007 17:17
Hier mal ne kleine Übersicht.. Gültig für das Jahr 2006:

Bruttogehalt insgesamt:

- Fahrtkosten Berufsschule (Tage x km x 0,60 Euro)
- Fahrtkosten Bank (Tage x km x 0,30 Euro)

Falls deine abwesenheit von zuhause an Berufsschultagen länger als 8 h ist kannste noch Verpflegungspauschale abziehen

- (Tage x 6 Euro)

Dann natürlich Sozialversicherungsbeiträge
- Rente
- Arbeitslosen / Pflege / Krankenkasse

Weitere Werbungskosten:

110 Euro kannste als Literatur maximal ohne Beleg ansetzen.
Telefonkosten kannste schätzen, die du für die Ausbildung aufgewendet hast.

falls du dir nen laptop oder pc gekauft hast kannste den zu 50 % auf 3 jahre abschreiben je nach wert.

An dieser Groben rechnung kannste schon sehen, ob es was werden KÖNNTE oder halt eher nicht
princess210784
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.03.2007 10:04
Hab letztes Jahr mein kindergeld schon zurückbekommen, war ne gute Sache, dieses Jahr will ich es wieder zurück!!

jetzt meine frage: Fahrten zur Berufsschule werden ja doppelt berechnet, zur Arbeit lediglich einfach. wie sieht es zu Fahrten zu Seminaren aus??
Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.03.2007 12:23
was verstehst du unter einfach und doppelt?
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