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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Widerrufsrecht bei Privatkrediten
 
RonjaMG
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.01.2003 10:06
Ich schreibe morgen einen Test über Privatkundenkredite. Beim Lernen bin ich auf folgende Frage gestossen:
Welche rechtlichen Auswirkungen hat es, wenn der Kreditnehmer nicht über sein Widerrufsrecht belehrt wird?
Hilfe bitte!!!
mascha
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.01.2003 12:12
Ich glaube, wenn die Widerrufsbelehrung nicht erfolgt ist der Vertrag nichtig. Bin mir aber nicht sicher.
Schnubbelschaefchen
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.01.2003 13:51
Wenn die Widerrufsbelehrung nicht erfolgt. Hat der Kunde jederzeit das Recht, den Kredit zu kündigen. Die Bank muß ihn dann so stellen, als hätte er keinen Kredit gehabt.
Das Widerrufsrecht ist gültig bis der Kunde eine "drucktechnisch einwandfreie Ausfertigung" der Widerrufsbelehrung bekommt, oder bis der Kredit vollständig zurück bezahlt wird.
RonjaMG
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.01.2003 14:27
Danke erstmal!
Also ein unbegrenztes Widerrufsrecht?
Aber wir können wenn wir es merken den Kunden eine Widerrufsbelehrung noch nachträglich unterschreiben lassen, und ab dann hat er wieder nur 2 Wochen, hab ich das richtig verstanden, Schnubbelschäfchen?
Schnubbelschaefchen
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 29.01.2003 14:33
Richtig. Wenn wir es vergessen, hat er unbegrenztes Widerrufsrecht.
Wenn wir es aber irgendwann merken, läuft die Widerrufsfrist ab, wenn wir Ihm den Vertrag vorlegen + 2 Wochen.

Viel Glück für die Arbeit!
RonjaMG
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.01.2003 14:54
Danke schön!!
Hoffentlich wird‘s nicht so schlimm...
Merton20
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.01.2003 14:56
das seh ich ein wenig anders. Wrid der Verbraucher nicht belehrt, so erlischt das Widerrufsrecht erst nach beiderseits vollständiger Erbringung der Leistung, spätestens jedoch ein Jahr nach Abschluss des Kreditvertrages.
RonjaMG
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.01.2003 15:08
Hmm, wo kann ich das denn wohl nachlesen wenn es verschiedene Meinungen gibt?
Merton20
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.01.2003 15:17
BGB §§ 495 und 395.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.01.2003 21:08
oder unter:
http://www.bildungsverlag1.de/aktuell/ba-307.asp
 

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