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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

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JBJB
Rang: IPO

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Verfasst am: 08.03.2007 19:21
Ein Kunde hat sich ein Rad gekauft für 800,. EUR .Als er nach Hause fahren will, merkt er, dass die Lampe nicht funktioniert.

Warum ist folgendes richtig:

Kunde kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn er dem Händler das Rad dreimal erfolglos zur Reperatur gebracht hat?

Ich dachte 2mal würde schon reichen? Wo liegt mein Denkfehler!?!

Merci!
ATM
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.03.2007 19:28
würde ich auch sagen drei mal erfolglose reparatur ist falsch, der muss zweimal gelegenheit zur reparatur geben.
§ 440 BGB
 

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