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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Werthaltige Kreditsicherheit
 
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.02.2007 09:05
Bei der Auswahl der Sicherheiten berücksichtigen Sie deren Werthaltigkeit, die Verwertbarkeit sowie rechtliche Beschränkungen. Welche der folgenden Sicherheiten wählen Sie als geeignet aus?

1. Abtretung eines Festgeldes in Höhe von 5.000,00 EUR, das Frau Schulze für 12 Monate bei der Kreditbank AG angelegt hat
2. Abtretung von Ansprüchen aus einer Risikolebensversicherung
3. Abtretung eines Sparguthabens ihres Lebensgefährten über 7.000,00 EUR bei einem anderen Kreditinstitut
Sus20
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.02.2007 09:22
Ich würde Nr. 2 nehmen. Nr 1 ist zu kurzfristig und Nr. 3 ist ne Fremdbank!

Mfg

Sus19

barauszahler
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.02.2007 09:42 - Geaendert am: 20.02.2007 09:44
ich würde nr 3 nehmen:
des erste is das Kapiatal nicht sicher, da Aktien fallen und steigen können
beim zweiten bekommt man ja nur was wenn sie stierbt (Risikolebensversicherung)
daher bleibt nur des dritte.
RnB-Playa
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.02.2007 09:49
@barauszahler:

Seit wann hat ein Festgeld was mit Aktien zu tun?!? ;-)

Back 2 Topic:

Ich würde ebenfalls die 3 nehmen!
barauszahler
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.02.2007 09:50
ok des hab ich jetzt überlesen des mit dem Festgeld hab nur AG gelesen
trotzdem bleib ich bei der 3
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.02.2007 09:50
Das Festgeld ist werthaltig. Daran gibt es keinen Zweifel.
Quarky
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.02.2007 09:56 - Geaendert am: 20.02.2007 09:58
Nr. 1 und Nr. 3 haben einen Wert. eine Lebensversicherung ist nur zum Rückkaufswert als Sicherheit hereinzunehmen, wenn es eine KAPITAL-LV ist. Da heir nur eine Risikolebensversicherung besteht, ist sie nicht hereinzunehmen.

Da es bei Nr. 3 aber "nur" der Lebensgefährte ist, müsste dieser natürlich der Abtretung zustimmen.
Claudia1911
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.02.2007 11:05
1.Also ich würde das Festgeld nehmen. Da bleibt mir der Wert.
2.Risiko-L V zahlt nur, wenn jemand stirbt, wenn er nicht zahlz, hab ich pech gehabt.
3. anderes Ki is ja ok, aber der lebensgefährte muss es abtreten, fänd ich nicht so toll
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.02.2007 11:51
Dieses Festgeld kann man nicht abtreten!
barauszahler
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.02.2007 11:56
kann man des festgeld nur nich abtreten weil es bei einer AG ist oder gilt das allgemein für Festgelder???
McManaman
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.02.2007 12:14
Weil Einlagen des eigenen Instituts nicht abgetreten werden können, sondern nur verpfändet.

Bei ne Abtretung von dem Festgeld wäre die Nordbank Gläubiger und Schuldner in einer Person...das geht nicht!!!

19.05.2001 -19.05.2007 - Der Kreis wird sich endlich schließen!

Mozart
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.02.2007 13:02
Es sollte Nr. 1 in Betracht gezogen werden:
diese Sicherheit ist 100 % werthaltig und im eigenen Haus, es muss jedoch eine VERPFÄNDUNG sein!!

Nr. 2 ist Blödsinn, weil Risiko-LV... die ist nicht werthaltig!

Nr. 3 ist aufwendiger als Nr. 1: zum einen ist dies eine Vermögenswert in einem anderen KI, UND von der Zustimmung des Sicherungsgebers (Lebensgefährte) abhängig!

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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.02.2007 18:36
Nur in der schriftlichen Prüfung kann man keine Gegenvorschläge machen.
Nur die Lösung 3 wurde aktzeptiert.
Mozart
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.02.2007 08:57
warum??

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Mozart
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.02.2007 08:59
gut, wenn in der Prüfung diese Formulierung genau so lautete, wie es hier geschrieben wurde ("Abtretung Festgeld eigenes KI"), dann ists logisch...

stop searching hell is already here

CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.02.2007 07:45
Ich nehme mal an, dass die Kreditbank AG auch die kreditgewährende Bank ist, bei der das Darlehen besichert werden soll, oder?

Lösung 1 ist daher falsch! Das Festgeld kann nicht abgetreten sondern nur verpfändet werden, denn die Kreditbank wäre bei einer Abtretung gleichzeitig Gläubigerin und Schuldnerin.

Lösung 2 ist ebenfalls falsch. Die Werthaltigkeit der Sicherheit ist nur im Todesfalle gegeben.

Daher kann nur Lösung 3 richtig sein.
Es handelt sich bei dem Sparguthaben um eine Drittsicheheit. Da das Guthaben bei einer anderen Bank verbucht ist, muss es an die Kreditbank AG abgetreten werden.
 

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