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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Erbschaftssteuermeldung
 
stoeffchen86
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 08.02.2007 21:22
Hallo zusammen,

ich habe ein Frage zur Erbsgaftssteuermeldung:

Welche Salden müssen gemeldet werden?
Spareinlagen etc. => Vortag des Todes ist ja nocj eindeutig,
aber

über den Saldotag von Wertpapieren kenne ich nun mehrere Versionen:

1) Beides Saldo Vortag (Praxis)
2) immer Spar Vortag und wepa am Todestag (Schule)
3) spar am Vortag und bei wepa kommt es darauf am, wann des gute verstorben ist:
hat er vor börseneröffnung (i.d.R. 9 Uhr) das zeitliche gesegnet, dann kurs des vortages und wenn er nach eröffnung verstorben, dann den schlusskurs des Todestages... (Finanzamt)

Laut meinem Lehrer (Mitglied im PA )ist 2. richtig. Laut IHK müsste aber 3. angewendet werden.....

wie wird denn nu gemacht

- JEDER FÄNGT MAL KLEIN UND DUMM AN - Doch man kann das ändern: Fragen kostet nichts!

Knaeckham
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.02.2007 08:53 - Geaendert am: 09.02.2007 08:54
Moin!
ErbStDV § 1 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer und der Vermögensverwalter:
...Die Anzeigepflicht bezieht sich auch auf die für das Jahr des Todes bis zum Todestag errechneten Zinsen für Guthaben, Forderungen und Wertpapiere (Stückzinsen).

Damit würde ich sagen beides zum Tag vor dem Tod.
Lisl
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.02.2007 09:19
Hallo!
Es gibt keine eindeutige Lösung.
Die IHK akzeptiert Lösung 1. und 2..

Bsp: Zeitpunkt der Bekanntgabe des Todes: 04.02.
Spareinlagen - zum 03.02.
WP - zum 03.02. oder 04.02.

So hat es auch damals unser Lehrer bestätigt.
Viele Grüße,
Lisl
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.02.2007 16:01
Bei Wertpapieren nimmt man die Stückzahl zu Beginn des Todestages und den Kurs vom Todestag.

http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=11372&forumid=5
 

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