Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 37
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Stückzinstopf! Sorry!
 
FcTeutonia
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.01.2007 09:56
Hallo zusammen,

hab mir jetzt schon die bestehenden Threads zum Thema durchgelesen.

Die Thematik und Funktionsweise ist mir so weit auch ganz klar.

Meine Frage:

Stückzinstopf ist verbraucht, Freibetrag hab ich auch keinen mehr und ich bekomme am 01.08.2006 1000,- € Stückzinsen.
Versteuer ich die gleich oder erst am Jahresende???

Und wie ist es wenn ich am 31.12 (fiktiv) Zinsen für eine Anleihe regulär erhalte??? Die fließt doch dann auch noch in den Stückzinstopf, darf -s ofern noch was im Topf wäre oder Freisteller vorhanden - gegengerechnet werden!?!

--------------------------

22....Millwall
will plays
44....Chelsea
Yeeeees, fucking yeees!

Das Niveau sinkt, der Spaß steigt!

DrFaustus
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.01.2007 10:46 - Geaendert am: 30.01.2007 10:48
Zur 1. Frage: Ja wenn nichts mehr im Stückzinstopf ist müssen die Stückzinsen sofort versteuert werden sofern kein FSA vorliegt. Am Jahresende (bzw. wenn du deine Steuererklärung machst) bekommst du evtl etwas zurück oder musst nachzahlen. Aber der Zinsabschlag wird sofort vorgenommen.

Zur 2. Frage:
Auch am 31.12. kann noch mit vorhandenen gezahlten Stückzinsen gegengerechnet werden.
FcTeutonia
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.01.2007 11:00
Super, vielen Dank!

Wenn ich am 01.08 Zinsabschlagsteuer (auf erhaltene Stückzinsen) gezahlt habe und am 01.09 wieder Stückzinsen zahle, so kann ich diese bei der Einkommensteuererklärung wieder gegenrechnen oder?

--------------------------

22....Millwall
will plays
44....Chelsea
Yeeeees, fucking yeees!

Das Niveau sinkt, der Spaß steigt!

DrFaustus
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.01.2007 11:13
Ja, kannst du.
Weidener
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.03.2007 22:20
Aufgabe zum Stückzinstopf
Ein Ehepaar hat einen Freistellungsauftrag über 1.300 € erteilt, von dem bisher 940 € ausgenutzt wurden. Der Stückzinstopf enthält ein aktuelles Topfguthaben in Höhe von 125,55 €. Nun erhalten sie folgende Verkaufsabrechnung:

Kurswert: 24.000 € • 99,2 % = 23.808,00 €
+ Stückzinsen für 219 Tage 806,40 €
------------------------------------------------------------
Ausmachender Betrag 24.614,40 €

Wie viel € Zinsabschlagsteuer werden dem Kunden in Rechnung gestellt?
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 06.03.2007 15:42
Stückzinsen 806,40 €
./. Topfguthaben 125,55 €
./. FStA (1300-940) 360 €
--------------------------------------
= ZASt-pflichtig 321,00 €

ZASt: 321 € • 30 % = 96,30 €

SoliZ: 96,30 € • 5,5 % 5,29 €
 

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse