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Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit
 
kani
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.01.2007 19:53
Wer kann mir in seinen Worten, so dass es auch ein Laie versteht, erklären, was rechtl.und wirtschaftiche Selbständigkeit bedeutet und mir dies auch anhand eines sinvollen Bsp. erläutern??Überall wird davon geschrieben aber keiner kann‘s erklären.Danke vorab!!
Kati0912
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 19.01.2007 20:37
Also so, wie ich es mir erklären kann:

Rechtlich selbständig bist du, wenn du volljährig bist und somit bei Straftaten zur Verantwortung gezogen werden kannst.

Wirtschaftlich selbständig bist du, wenn du finanziell unabhängig bist bzw. keinerlei Unterhaltsansprüche an Staat oder Familie hast.

Man kann also rechtlich selbständig sein, ohne wirtschaftlich selbständig zu sein.

Beispielsweise ist das ein Student:
-> volljährig, rechtlich selbständig
-> BaFög, Kindergeld, wirtschaftlich unselbständig
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.01.2007 15:22
Die Dresdner Bank ist zwar noch rechtliche selbstständig (sie führt schließlich ihren Namen), aber wirtschaftlich von der Allianz abhängig.
 

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