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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Mögliche Werbungskosten für Kindergeldantrag
 
Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.01.2007 10:41
Hallo,
welche Werbungskosten kann ich als Auszubildener in meinen Kindergeldantrag integrieren?

Bis jetzt habe ich:

- Fahrtkosten zur Berufsschule
- Lerntreffen für die Abschlussprüfung
- Fachliteratur
- Telefonkosten für die Ausbildung

Zwar keine Werbungskosten aber trotzdem anrechenbar:
- Sozialversicherungsbeiträge

fällt euch sonst noch etwas ein, was man so ansetzen könnte ohne großartig Belege vorweisen zu müssen?

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.01.2007 10:46
-Computer/Laptop
-andere Lernmaterialien
-wenn Du grad erst angefangen hast, die Sachen für die Bewerbungen

mehr fällt mir grad net ein...
dreamteam
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.01.2007 14:27
gelten für den Kindergeldantrag in 2007 auch erst die Fahrtkosten ab dem 20. Kilometer oder ab dem ersten?
Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.01.2007 20:29
Berufsschulfahrten hin und Rückweg.

fahrt zum Arbeitsplatz Entfernung
mr-sunshine
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 21.01.2007 13:59
du hast grundsätzlich erstmal die möglichkeit einen pauschbetrag von 920 EUR anzusetzen.

bücher etc. ist korrekt. was aber hingegen nicht als werbungskosten angesetzt werden darf ist u.a. der laptop/computer, der hier erwähnt ist, da dieser im regelfall nicht zu 100% für die ausbildung, sprich geschäftlich, verwendet wird.

ist das gleiche, wie mit arbeitskleidung..da laptop, anzüge etc. auch im privaten rahmen verwendet werden können, fallen sie in diesem falle raus.

kilometer grundsätzlich ab dem ersten meter, bücher für/von der berufschule - natürlich nur gegen vorlage einer offiziellen quittung.
sweetsparki
Rang: IPO

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Verfasst am: 21.01.2007 16:03
Also, ich habe letztes Jahr mein Notebook für 2005 als Werbungskosten angesetzt!
Es hat funktioniert und ich habe eine fette Nachzahlung für 2005 erhalten!
Ich habe einen handgeschriebenen Breif hinzugelegt und reingeschrieben wofür ich diesen benötige!

Z. B zum Bearbeiten von Seminaraufgaben und zum Bearbeiten von Lernprogrammen etc., zur Vorbereitung von Präsentationen etc....

Ich habe da auch mal eine Frage!

Ich habe mir bewusst Ende letzten Jahres ein neues Notebook gekauft!

Jetzt ist die Frage: Kann ich das nochmal ansetzen und sagen der andere ist jetzt defekt und ich hatte keine Versicherung oder so oder haben die das irgendwo vermerkt???

Bitte um Hillllfffe!
Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.01.2007 16:35
Wenn du den vollen Betrag in 2005 angesetzt hast, dann kannste in 2006 darüber nixmehr ansetzen
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.01.2007 17:30 - Geaendert am: 21.01.2007 17:30
@sweetsparki
Das ist eine strafbare Steuerhinterziehung!
FFM
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.01.2007 11:02
fahrten zur berufsschule aber ab 2007 erst ab dem 21.km!!!!
ich habs grad eingereicht,der typ von der fam.kasse hat extra darauf hingewiesen.

ich habe ne regelmässige lerngruppe alle 3 wochen, berufsschule,seminare,zwischenprüfung,heimfahrten...
mitsch85
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 16.05.2007 09:26
Was heißt das denn jetzt genau mit den Fahrtkosten?

Ich dachte es ist zu unterscheiden zwischen regelmäßigem Einsatzort und der Berufsschule? Auch in 2007???

Kann man nun in 2006 die kompletten Kilometer ansetzen(Hin-und Rückweg)?

Denkt an den Verpflegungsmehraufwand! wenn ihr länger als 8 Stunden abwesend von zuhause seid könnt ihr pro Tag 6,00 € angeben!
 

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