Es sind alle Konten des Ehepaares, also Einzel- UND Gemeinschaftskonten IMMER dem IMMER gemeinsamen FSA zuzurechnen. Steuerfreiheit gibt es nicht, nur für Kursgewinne etc.
Stirbt jetzt ein Partner des Ehepaares, bleibt der gemeinsame FSA bis zum Ende des Kalenderjahres gültig, mit Wirkung 01.01. des Folgejahres gilt dann für sämtliche Anlagen der FSA einer Einzelperson.
u. U. wurden zu diesem Zeitpunkt aber schon Konten umgeschrieben auf den jeweiligen Erben (muss ja nicht der überlebende Ehepartner sein) und es ergibt sich keine großartige Änderung._ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _
>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<
Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen. |