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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Überweisungsrückruf
 
spiritual
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 05.01.2007 21:11
Hey Leute,
ich habe Folgendes von einer "Bekannten" aus dem Internet erhalten und habe ihr darauf hin auch geantwortet... Ob ich nun damit richtig liege, weiß ich nicht. Deshalb sagte ich ihr, ich würde es am Montag noch direkt bei mir in der Bank abklären.
Mich interessiert eure Meinung dazu.
"hallo
ich hab da mal eine frage an dich:
ich hab wohl ausversehen eine verkehrte kontonummer bei einer überweisung angegeben und nun ist es erst aufgefallen
( ich hatte nur gesehen das der betrag 188,50€) abgebucht war, hatte aber nicht nachgeschaut an wehn
nun hat sich meine schwägerin gemeldet die auf ihr geld wartet und nun fiel es erst auf
leider ist das schon anfang november gewesen

meine bank sagt nun, sie dürften nur innerhalb von 6 wochen überweisungen zurückbuchen ( die sind um)

aber den namen und so ( wo das geld irrtümlich hingegangen ist) dürfen sie mir aus datenschutzgründen natürlich nicht nennen

hab ich überhaupt noch eine chance das geld zurück zu bekommen???????

und wieso dürfen die überhaupt die überweisung bearbeiten wenn der empfänger nicht mit der kontonummer überein stimmt??????"

Meiner Meinung nach ist das mit den 6 Wochen eh völliger Quatsch, denn das zählt nur bei Lastschriften und das dann aber auch noch nach Rechnungsabschluss... Sprich, der wäre ja erst am 31.12 gewesen. Bei uns in der Bank gibt es Nachforschungsaufträge... Ich als ihr Berate wäre bereit gewesen, diesen zu stellen. Meine Frage ist einfach nur, ob es aufgrund der Dauer überhaupt noch möglich ist bei einer Überweisung.
Und ab wann werden denn bitte Überweisungempfänger und Kontonummer geprüft?! Ich als Personalreserve erhalte oft Anfragen von Intern, ob die und die Überweisung in Ordnung geht und das ich mich darum kümmern soll... Egal bei welchem Betrag.

Vielleicht könnt ihr mir ja eure Meinung dazu sagen!
Danke schon mal im Voraus!

könnte echt nur noch heulen hier.denn mal eben so nochmal 200€ hab ich auch nicht mal eben in der tasche
und mit unseren geld hat sich ja scheinbar einer eine lustige vorweihnachtszeit gemacht

vielleicht kannst du mir da ja einen tip geben, was ich machen kann
Jazzy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.01.2007 20:22
Also bei uns kann der Kunde dann ein Nachforschung in Auftrag geben, das heißt die Bank fragt als deine Hausbank direkt bei der anderen Bank an, wohin deine Überweisung gegangen ist. Kostet bei uns, glaub ich, auch zwischen 5 oder 10 €, aber dafür kommt eine eindeutige Antwort und wenn die merken, dass die Überweisung falsch gelandet ist, schickt die andere Bank das Geld zurück. Geh auf jeden Fall nochmal hin und kläre das.

Grüße Jazzy
JPD82
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.01.2007 03:02 - Geaendert am: 07.01.2007 03:04
Also 6 Wochen ist eh totaler Quatsch sowohl bei LS wie auch bei Überweisungen! Überweisungen können nur zurück gerufen werden solange sie bei Empfänger nicht gutgeschrieben wurden!
Einem Nachforschungsauftrag würde ich auf jeden Fall stellen! Ist schon Sau blöd, dass es die falsche Kontonummer wirklich gab! aber offensichtlich ist, dass der Empfängername nicht passt! Die andere Bank ist in der Pflicht mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen und zu versuchen, dass die Schwägerin ihr Geld bekommt!
Ohne die Einwilligung des irrtümlichen Empfängers geht nichts!

Der richtige Weg ist die Überweisungsnachfrage! bitte aber mit dem Kommentar, dass es sich um eine falsche Kontonummer gehandelt hat!
Danach heißt es nur abwarten! Also 6 Wochen ist eh totaler Quatsch sowohl bei LS wie auch bei Überweisungen! Überweisungen können nur zurück gerufen werden solange sie bei Empfänger nicht gutgeschrieben wurden!
Einem Nachforschungsauftrag würde ich auf jeden Fall stellen! Ist schon Sau blöd, dass es die falsche Kontonummer wirklich gab! aber offensichtlich ist das der Empfängername nicht passt! Die andere Bank ist in der Pflicht mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen und zu versuchen, dass die Schwägerin ihr Geld bekommt!
Ohne die Einwilligung des irrtümlichen Empfängers geht nichts!

Der richtige Weg ist die Überweisungsnachfrage! bitte aber mit dem Kommentar, dass es sich um eine falsche Kontonummer gehandelt hat!
Danach heißt es nur abwarten!
 

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