Ausführungsfristen bei Überweisung |
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Verfasst am: 05.01.2007 10:03 |
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Wie sind die Ausführungsfristen bei Überweisungen?
Ab wann kann man vom Ausführenden KI Verzugszinsen verlangen und wie hoch dürfen diese dann sein? |
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Verfasst am: 05.01.2007 11:10 |
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kann mir bitte jemand die wichtigsten Daten hier rein Kopieren? Denn ich kann die Seite von der Arbeit aus nicht öffnen. Und ich muss es sehr dringend wissen!!
Vielen Dank |
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Verfasst am: 05.01.2007 11:16 |
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Ich glaub bei dir auf Arbeit wirst du auch ne Antwort auf die Frage bekommen, oder? |
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Verfasst am: 05.01.2007 11:23 |
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Ja bestimmt. Aber die hier in meiner Abteilung wissen es nicht genau und jetzt extra rumtelefonieren bei jemanden der es weiss hab ich auch keine lust!!
Also falls jemand ein paar daten hat...ich warte darauf. |
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Verfasst am: 05.01.2007 11:27 |
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Preis und Dauer der Überweisung unterscheiden sich von Kreditinstitut zu Kreditinstitut. Ausführungsfristen nach § 676 a BGB längstens:
5 Bankgeschäftstage bei Auslandszahlungen in der EU (bis zur Gutschrift auf dem Konto des Empfängerinstituts)
3 Bankgeschäftstage bei institutsübergreifenden Inlandszahlungen (bis zur Gutschrift auf dem Konto des Empfängerinstituts)
2 Bankgeschäftstage innerhalb eines Instituts (bis zur Gutschrift auf dem Empfängerkonto)
1 Bankgeschäftstag innerhalb der gleichen Haupt- oder Zweigstelle (bis zur Gutschrift auf dem Empfängerkonto)
Fristbeginn ist der nächste Bankgeschäftstag nach Auftragserteilung. Bankgeschäftstage sind hierbei alle Werktage, außer Samstage, an denen die am Überweisungsvorgang beteiligten Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben.
Quelle: Wikipedia |
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Verfasst am: 05.01.2007 12:02 |
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Vielen Vielen Dank |
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Verfasst am: 20.02.2007 23:20 |
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Höhe des Zinses lt. § 676b 5 % über dem Basiszins derzeit 2,7 + 5 = 7,7 % |
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