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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Berechnung Riesterbeiträge
 
maddin285
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.12.2006 22:50
Hallo Leute,
aus der Theorie kenne ich es so, dass für die Berechnung der Riesterbeiträge für das laufende Jahr das Bruttoeinkommen des vorherigen Jahres zugrunde gelegt wird.

Wie ist es aus steuerlicher Sicht zu sehen, wenn das Bruttogehalt im Vorjahr (beispielsweise durch Berufsausbildung) viel geringer war als im aktuellen Jahr?

Wenn ich dann im 3. Jahr meine Steuer für das 2 Jahr mache sind ja die Aufwendungen für die private Altersvorsorge viel weniger als die 3% des tatsächlichesn Bruttoeinkommens.......

Ergo würden die Förderbeträge auch nur anteilig gezahlt?!?!?!?


Hoffe ihr könnt Licht in die Sache bringen........



Vielen Dank für eure Antworten!!!!!

Brötchen beim Bäcker Stefan 0,48€
100gr Aufschnitt beim Metzger Adam 0,99€
Das Gesicht des Bullen hinter der Radarpistole als er uns nicht blitze UNBEZAHLBAR
Es gibt Dinge die kann man nicht bezahlen.
Für alles andere gibt es "Master Card"

sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.12.2006 08:55
Als Basis wird immer das Bruttoeinkommen des Vorjahres gerechnet, ergo kriegst Du dann die volle Prämie wenn Du 3 % vom Brutto des Vorjahres einbezahlt hast.
Ist eigentlich logisch, da Du Dein Gesamtbrutto vom selben Jahr erst am Ende des Jahres weißt.
maddin285
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.12.2006 09:17
logisch!

in der Steuererklärung im 3. Jahr werden doch aber immer die Ein- bzw. Ausgaben vom 1.1. bis 31.12. des des 2 Jahres betrachtet?!?!?!

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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.12.2006 09:39
Es ist immer das sozialverischerungspflichtige Bruttoentgelt des Vorjahres der Sparleistung (und nicht der Ersteinzahlung) maßgeblich.
maddin285
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.12.2006 10:13
@ Herrmann

bekommt man dann vom Riesteranbieter ne Bescheinigung, dass die 3% des sozialversicherungspflichtigen Bruttogehalts des Vorjahres im zu veranlagenden Steuerjahr als Sparleistung erbracht wurde? Oder wie kann man dies sonst nachweisen?

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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.12.2006 12:13
Man muss im Antrag das Bruttoentgelt des Vorjahres angeben!
maddin285
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.12.2006 12:51
@ Herrmann

Im Antrag des Riesteranbieters?!?!

Und wie macht man das ganze nem stat(li)schen Finanzbeamten klar?

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sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.12.2006 12:53
Die Prämie kriegst Du ja dann wieder vom Staat, was heißt, daß die das ja nachkontrollieren können, was Du im letzten Jahr verdient hast.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.12.2006 13:23
Der Finanzbeamte führt nur die Günstigerprüfung durch.

Der Antrag der Riesterzulage läuft über das Anlageinstitut.
maddin285
Rang: IPO

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Verfasst am: 28.12.2006 14:37
@ all

merci *wunschlos glücklich*

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