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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

BSV ohne Zuzahlung?
 
kermitderfrosch
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.12.2006 16:44
Hey!

Wenn mein Arbeitgeber 40 Euro VL auf meinen Bausparvertrag einzahlt, bin ich "verpflichtet" auch etwas einzuzahlen? Sonst würde doch nur der Arbeitgeber für mich sparen. Wär doch unfair, oder?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.12.2006 16:46 - Geaendert am: 12.12.2006 21:40
Mit dem Abschluss des BSV verpflichtet sich der Bausparer die Regelsparrate monatlich zu überweisen.

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.12.2006 17:14
ist nicht ganz richtig. bei geringen bausparsummen reicht es, wenn der arbeitgeber die ag-sparzulage überweist. (bsp. bs-summe: 10000€) um wohnungsbauprämie zu bekommen, sollte der sparer selbst etwas einbezahlen. (bis 512,- € davon dann 8,8 % WOP)

-------------------------------------------------

-no talking, just fucking-

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.12.2006 21:40
Zur Regelsparrrate gehört auch die vL des Arbeitgebers.
Tagman
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.12.2006 21:50
Die regelsparrate ist doch nur ne vorgabe von der bausparkasse. die muss man doch nicht einhalten. letztendlich reicht es doch wenn er einmal im jahr ne zahlung leistet um die prämien zu erhalten. So wird er halt nicht unbedingt die bausparsumme erreichen, aber wenner eh nicht auf zuteilung hofft, ist das ja im prinzip egal.
Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.12.2006 10:15 - Geaendert am: 13.12.2006 10:18
Man MUSS garnix auf seinen Bausparvertrag einzahlen.

Der Regelbeitrag, der von der Bausparkasse vorgegeben ist, ist eine empfehlung um in 7 Jahren die Zuteilung erreichen zu können.

Reicht ja auch, wenn du einmal im Jahr 512 Euro einzuzahlen, damit du wenigstens die volle Förderung bekommst


Wenn du in der Darlehensphase bist sieht die Sache schon anders aus. Da MUSST du den angegebenen Monatsbeitrag mindestens leisten.
sportf
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.12.2006 10:19
flasche hat vollkommen recht!
was hat man euch denn für nen stuss über BV‘s beigebracht^^ -Spaß-
Handballerin
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.12.2006 14:25
Ich kann doch eine Einmalsumme einzahlen und die nächsten Jahr gar nichts.
Ich kann so viel oder so wenig einzahlen wie ich will. Der regelsparbeitrag wird empfohlen, muss aber nicht geleistet werden.

Klar empfiehlt es sich, noch etwas zusätzlich einzuzahlen um die Wohnungsbauprämie mitzunehmen. Aber das ist keine Pflicht.

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www.oldenburger-ballsportforum.de.vu

Johnny
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.12.2006 14:56
Die Regelssparrate ist absolut nicht verpflichtend wer erzählt den sowas?
Die Regelssparrate is so gewählt, das mit ihr der Vertrag in ca. 7 Jahren zuteilungsreif wäre.
Sehr oft wird ein BSV allerdings nur mit den VL bespart und die liegt meist unter der Regelsparrate.
Auf bei Vorfinanzierungen bei Baufis reicht es oft wenn der BSV nach 10 Jahren zuteilungsreif wird, also reicht hier eine niedrigere Rate als die Regelsparrate.

Du verpflichtest dich mit einem BSV zu keinerlei Sparrate
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.12.2006 15:06 - Geaendert am: 13.12.2006 15:08
Man sollte die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge lesen, bevor man so große Töne spuckt!

§ 2 Sparzahlungen
(1) Der monatliche Bausparbeitrag bis zur ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme beträgt 4 v.T. der Bauspar- summe (Regelsparbeitrag).
(2) Die Bausparkasse kann die Annahme von Sonderzahlun- gen und von Zahlungen über die Bausparsumme hinaus von ihrer Zustimmung abhängig machen.
(3) Hat der Bausparer ... Regelsparbeiträge unter Anrechnung von Sonderzahlungen nicht geleistet und ist er der schriftlichen Aufforderung der Bausparkasse zur Nachzahlung länger als drei Monate nicht nachgekommen, kann die Bausparkasse den Bausparvertrag kündigen.
spiritual
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.12.2006 15:25
Müssten tut man gar nichts.
Die Bausparkasse kann den Vertrag kündigen, wird es aber nicht tun.
Regelsparbeitrag... da kann ich meinen Vorrednern beipflichten. Lernen wir ja sogar in der Schule, dass das lediglich eine Empfehlung darstellt, um optimal in die Zuteilung zu kommen. Aber einzahlen müssen, ist tatsächlich quatsch. Sicherlich wird sich die Bausparkasse darum bemühen, erst mal die Abschlussgebühr einzuholen...
Aber theoretisch kannst du auch nur die VL drauf laufen lassen. Das hab ich in der Ausbildung auch gemacht, und *tata* mein BV besteht noch. In der Ausbildun ghast du einfach nicht das Geld dafür, alles zu machen. Ist doch logisch
Johnny
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.12.2006 17:19
Klar und die wird den ach kündigen :-)
schon mal was von Praxis gehört?
B-Man
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.12.2006 11:13
Die Praxis zeigt, dass ein BV höchstens dann gekündigt wird, wenn die Abschlussgebühr ganz oder nur teilweise nicht einbezahlt wurde.
Und selbst dann nur nach mehrmaligem mahnen.

Die Stelle aus den ABB hat Herrmann schon richtig zitiert, allerdings steht selbst im Berechnungsprogramm der Bausparkasse (in meinem Fall der LBS) das die Summe X nur die Regelsparrate und damit die Empfehlung ist um den BV in angemessener Zeit Zuteilungsreif zu kriegen.

Empfehlung ist in meinen Augen etwas anderes als Zwang...
 

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