SICHERHEITSÜBEREIGNUNG -> Wer hat Eigentum |
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Verfasst am: 06.12.2006 21:17 |
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Wer hat bei der Sicherheitsübereignung eigentlich das Eigentum. Das KI oder der Kunde? Das mit dem Besitzmittlungsverhältniss ist schon klar aber wer hat Eigentum?
Bei der Zession hat es das KI, beim Pfandrecht der Kunde aber bei einer SÜ - Hilfe!! |
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Verfasst am: 06.12.2006 21:37 |
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Die Bank ist der Eigentümer.
Es wird ja auch bei der SÜ vom PKW der KFZ-Brief übergeben und könnte daher das Auto verkaufen wenn es will.
Es ist jedoch zu beachten, dass es eine Treuhänderischer Eigentümer ist. Darf also nur verkaufen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Wenn der Kredit beglichen ist, muss das KI den KFZ-Brief dann auch wieder an den Kunden zurückgeben. |
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Verfasst am: 06.12.2006 21:49 |
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Danke für die Schnelle Antwort - das mit dem KfZ Brief ist klar - hätte selber drauf kommen können - vielen Dank |
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Verfasst am: 06.12.2006 22:37 - Geaendert am: 06.12.2006 22:40 |
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Bei Sicherungsübereignung ist sich Kunde und Bank einig, dass das Eigentum vorübergehend auf die Bank übergeht. Die Bank wird treuhänderische (fiduziarische) Eigentümerin.
Die Übergabe der Zulassungsbescheinigung (Kfz-Brief) ist rechtlich nicht notwendig.
Bei einer Sicherungszession wird die Bank nicht Eigentümer, sondern Geläubiger der Forderung.
Bei einer Verpfändung einer beweglichen geht der Besitz auf die Bank über. Das Eigentum bleibt beim Kunden. |
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