Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 25
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Die Besteuerung von Genussscheinen
 
Plantop
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.11.2006 22:30 - Geaendert am: 25.11.2006 22:32
Guten Abend, Leute!!!

ich darf euch mal eben aus meinem Skirpt( Quelle BankColleg-DG Verlag) zitieren.

"Erhält der Genussinhaber eine feste oder variable Ausschüttung
ohne Beteiligung am Liquiditätserlös der Gesellschaft, ist diese als Zins im Sinne des § 20 I Nr. 7 EstG in voller Höhe zu besteuern.
Daneben unterliegt dieser Zinszufluss einem Kapitalertragssteuerabzug in Höhe von 25% des Auschüttungsbetrages ff.

Meine Frage nun:(Zitiert)
"diese als Zins des §20 EStG...in voller Höhe zu besteuern">>>(mei Frage)
Müsste der Kunde wie Zinsen mit 30 %Zast versteueren???,oder???

Weiter heißt aber noch

"Daneben unterliegt dieser Zinszufluss der Kest von 25%"...
>>>Was nun, Doppelbesteuerung???

War eigentlich der Annahme Zinsen der Genüsse sind (ohne FSA) mit KEST 25% + 5,5 Soli zuversteuern.....
Aber was wollen die mit dem Satz " Zins im Sinne §20...." uns
sagen dieser Satz spricht eigentlich von den normalen 30%er Zastzinsen oder????


DANKE EUCH und ne schöne Woche
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.11.2006 22:42
1.. Ausschüttungen aus Genussscheinen ohne Beteiligung am Liquidationserlös unterliegen der 25%igen KESt + 5,5 % SoliZ.

2. Ausschüttungen aus Genussscheinen mit Beteiligung am Liquidationserlös sind im Rahmen der Einkommensteuer nur zur Hälfte steuerpflichtig ("Halbeinkünfteverfahren"), jedoch unterliegt die volle Ausschüttung der 20%igen KESt + 5,5 % SolZ.

siehe unter:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=3534&forumid=29
Plantop
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.11.2006 23:00
Danke Hermann (da Hermann hat mir scho öfter geholfen)>>>DANKE

Also keine 30 Zast.
Aber warum steht da was vo dem § 20 sowieso drine der auf die normalen Zinsen hinläuft
 

Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse