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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

bedingte Kapitalerhöhung
 
Prisemuetchen
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.11.2006 18:10
Hallo,

und zwar das bedingte Kapital bei dieser Kapitalerhöhung, ist das bei Wandelschuldverschreibungen das Emissionsvolumen der Wandelschuldverschreibung oder der Nennwert der Aktien die durch die Schuldverschreibung erworben werden können?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2006 18:24 - Geaendert am: 19.11.2006 22:06
Immer dann, wenn das gezeichnete Kapital erhöht wird, braucht man einen Beschluss der HV über eine Kapitalerhöhung.

bedingte Kapitalerhöhung = Nennwert der Aktien * Stückzahl


Die nicht umgetausche Wandelanleihe ist eine Anleihe und ist somit Fremdkapital.
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2006 21:26
Und auch die bedingte Kapitalerhöhung kann meistens durch Vorratsbeschluß der HV (=genehmigtes Kapital / Erhöhung um den beschlossenen Betrag innerh. v. 5 Jahren durch 3/4-Mehrheit des anwesenden Grundkapitals) erfolgen. Dieses ist Usus, um schneller auf Situationen am Kapitalmarkt reagieren zu können (z.B. kurzfr. Akquisitionen etc.)

Schönen Gruß
 

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