Krankenversicherungsbeitragsberechnung |
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Verfasst am: 17.11.2006 11:21 |
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Tachchen,
hab glaub ich grad nen kleinen Blackout. Wie komm ich bei der folgenden Aufgabe auf 0,9?
Satz ist 13,5%
Beitragsbemessungsgrenze Ost: 3562,50 Euro
Jetzt Rechne ich doch:
13,5 / 2 = 6,75 + 0,9 = 7,65 AN Beitrag.
Die 0,9 % trägt der AN doch alleine, oder nicht?
=> 272,53 Euro AN Beitrag |
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Verfasst am: 17.11.2006 12:13 |
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Da steht aber auch nicht genauer beschrieben was die 0,9 sein sollen.
Bitte erklärts mir! |
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Verfasst am: 17.11.2006 12:15 |
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Du hast nen Krankversicherungsbeitragssatz von ca. 13,0 % ... der kommt halt immer auf die Krankenkasse an..
Der wird hälfte - hälfte bezahlt.. hälfte AG - hälfte AN.
Der AN muss zusätzlich 0,9 % bezahlen |
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Verfasst am: 17.11.2006 12:32 |
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Hallo Miteinander.
Habe mal bei meiner Krankenkasse auf der Internetseite nachgeschaut. Der Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent den Versicherte aller Gesetzlichen Krankenkassen ab dem 1. Juli 2005 zahlen müssen ist für Zahnersatz und weitere Leistungen.---------------------------------------------------------------------------------------
Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten. |
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Verfasst am: 17.11.2006 12:34 |
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ja und weiter? ;) |
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Verfasst am: 17.11.2006 12:40 |
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Dass hab ich noch nie gehört das zusätzlich der AN 0,9% selbst zahlen muss. Seit ihr da sicher? |
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Verfasst am: 17.11.2006 12:41 |
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...und ist das unabhängig von Ost und West und von der Krankenkasse??? |
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Verfasst am: 17.11.2006 12:42 |
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Also ich habe die Frage einfach nur so verstanden, das er wissen wollte wofür wir alle diesen netten Zusatzbeitrag zahlen, aber hier der Vollständigkeit halber die komplette Pressemeldung aus dem Jahr 2005:
"Erstveröffentlichung: 07. Juni 2005"
Obernkirchen. Die BKK24 wird die gesetzlichen Neuregelungen in vollem Umfang erfüllen und ihren allgemeinen Beitragssatz zum 1. Juli auf 12,7 Prozent senken. Damit soll der Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent zum Teil aufgefangen werden, den Versicherte aller Gesetzlichen Krankenkassen ab dem 1. Juli für Zahnersatz und weitere Leistungen bezahlen müssen.
Mit dieser Regelung wird zum ersten Mal die so genannte „paritätische Finanzierung“ durchbrochen. Bisher hatten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber alle Kassenbeiträge genau zur Hälfte geteilt. Um die Betriebe von Nebenkosten zu entlasten, müssen die Mitglieder nun unter anderem für Zahnersatz allein vorsorgen. Die 0,9 Prozent Sonderbeitrag werden ab dem 1. Juli von Lohn oder Gehalt einbehalten.
Wie einige seiner Vorstandskollegen hatte BKK24-Chef Friedrich Schütte die Werbung anderer Kassen mit angeblichen Beitragssenkungen um 0,9 Prozent als Augenwischerei bezeichnet. Tatsächlich werden die Arbeitnehmer durch das Gesetz finanziell mehr belastet.---------------------------------------------------------------------------------------
Wer einen Fehler gemacht hat und ihn nicht korrigiert, begeht einen zweiten. |
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