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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Vorschusszinsen?????--Help Help-Help-Help------.......:-(((
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--zeytin777--
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.11.2006 11:57
Leute..... Kurze Frage....:::::::::::

914 € / Zinssatz 1,5 % / Laufzeit 2 1/2 Jahre......

Was muss der Kunde dann für 4 Wochen bezahlen????

Vielen Dank"

**/////*****wenn‘s ums geld geht Sparkasse*****////**

Johnie_Walker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.11.2006 12:01
Also, wenn ich nicht auf dem Schlauch steh, würde ich sagen, er muss 0,57 € zahlen, vorrausgesetzt, du meinst mit 4 Wochen auch 30 Tage!?

MfG Johnie_Walker
ANdiRE
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.11.2006 12:07
@ Johnny:

Wie kommst du auf 0,57 €???
Der zahlt nur für 4 Wochen die Vz, da is die Anlagedauer doch egal...

0,37 % (1/4 v. HZ) * 914 *30 / 100*365 = 0,27 €.

Hast dich viell. vertippt?

_ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _ - _

>>> Lebt euer Leben,denn es könnte schnell vorbei sein... <<<

Wenn ich Admin wär, dann würd ich hier mal richtig aufräumen.

Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.11.2006 12:10
WAs issn das überhaupt für ne Aufgabe:

914 € / Zinssatz 1,5 % / Laufzeit 2 1/2 Jahre......

Wenn die LZ 2,5 Jahre ist, warum soll er dann nur für 4 Wochen VZ Zahlen?

Ist ja anscheinend kein 3 mt Kdffrist
Johnie_Walker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.11.2006 12:15
@Andire...ich habe mit halbem Zinssatz gerechnet...daher die 0,57 €.

MfG Johnie_Walker
bankerdeluxe
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 15.11.2006 12:30
warum 365? muss man da nicht 30/360 rechnen?

= 0,2856 €
--zeytin777--
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.11.2006 12:37
Dannggeee scchhhööönnnn!!!!

Wir rechnen bei uns mit 360...

**/////*****wenn‘s ums geld geht Sparkasse*****////**

Fox-Mulder
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.11.2006 12:39
Das ist im Prinzip nicht schwer zu errechnen. Habt Vorfälligkeitsgebühren oder Vorschußzinsen???

__________________________________________________
Morning Glory (What´s the Story?)

"Stop the Clocks".... Oasis best of...out now!

--zeytin777--
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.11.2006 13:55
wir haben vorschusszinsen....


hat sich aber erledigt, vielen Dank"!"""""""
sweetkiss
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.11.2006 14:39
also ich habe auch mit 30 tagen und 30/360 gerechnet...

bei vorschusszinsen muss man doch noch beachten das man nur 1/4 nimmt.

komme also auch auf 0,285625
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.11.2006 14:41 - Geaendert am: 15.11.2006 14:44
Die Aufgabe ist nicht klar gestellt.
Da die Kündigungsfrist bei Spareinlagen mind. 90 Tage sind, verstehe ich die Frage nicht.

Außerdem: Was soll ?????--Help Help-Help-Help------.......:-(((


Jeder, der hier einen Text einstellt, erwartet Hilfe.
Super09
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.11.2006 14:52
Da muß ich Herrmann in allen Belangen Recht geben.

Die Fragestellung sagt eigentlich schon alles - und daß Vorschußzins für 90 Tage, biem Sparkonto mit ges. Kündigung gerechnet wird ... na ja, sollte man
eigentlich wissen.

Ein Mensch, der keine Dummheiten macht,
macht auch nichts Gescheites

Fox-Mulder
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.11.2006 14:56 - Geaendert am: 15.11.2006 14:59
Er hat aber gesagt, das die Fragestellung verkehrt ist...
;-)
Der Vorschusszinssatz fehlt oder sollen das die 1,5% sein?

__________________________________________________
Morning Glory (What´s the Story?)

"Stop the Clocks".... Oasis best of...out now!

Super09
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.11.2006 15:04
Der Vorschußzins beträgt ein Viertel des Habenzinssatzes für 90 Tage (bei gesetzl.Kündigung). Wenn Du mir eine Anlage mit ges. Kündigung von 6% sagen kannst, dann ist 1,50% der Vorschußzins.
Der Vorschußzinssatz muß 1,50% geteilt durch 4 sein.
Bei durchdachter Fragestellung würden sich solche Rückfragen
erübrigen.
Das hat Hermann bestimmt auch gemeint.

Ein Mensch, der keine Dummheiten macht,
macht auch nichts Gescheites


Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.11.2006 15:09
mautz .....

ich würd sagen wir fangen noch mal von vorne an !

Also brauchen wir jetzt erst mal eine vernünftige, klare und eindeutig Aufgabenstellung ! Bitte meine Herren (und Damen)

Gruß, da Bli ... Bla .... Blue Chip Lizzi L!zArd !

Aber das ist nur meine Meinung und damit eine von vielen.

*************************************************************************
live like a lizard - not more !

Super09
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.11.2006 15:16
Jetzt ist zeytin777 gefragt..... der rührt sich aber nicht mehr.

Ein Mensch, der keine Dummheiten macht,
macht auch nichts Gescheites

Fox-Mulder
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.11.2006 15:24
Vielleicht ist er jetzt verwirrt??? wer weiß.

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Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.11.2006 16:13 - Geaendert am: 21.11.2006 16:44
In der Formelsammlung steht folgender Satz:
Die Berechnung der Kündigungfrist beginnt mit dem auf den Tag der Kündigung folgenden Tag.

Wie ist das zu verstehen?
Fox-Mulder
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.11.2006 16:22
Das heißt, wenn du heute einen Betrag von beispielsweise 5000 EUR kündigst, beginnt die Kündigungsfrist (z.B. 3 Monate) morgen. Dies bedeutet wiederum, das du morgen in 3 Monaten das Geld ohne VZ abholen kannst.

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HamZta
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 21.11.2006 16:40
Leute..... Kurze Frage....:::::::::::

914 € / Zinssatz 1,5 % / Laufzeit 2 1/2 Jahre......

Was muss der Kunde dann für 4 Wochen bezahlen????

Vielen Dank"

Eigentlich gibt es sogar noch viel mehr zu beanstanden. Es geht hier um einen Betrag von 914 EUR ( so steht es in der Aufgabenstellung ). Warum sollte er dann bitte VZ zahlen ? 2000 EUR sind frei pro Monat. Zudem sind VZ nur im Sparbereich anzusiedeln, sprich sie gelten bei der Aufgabe nicht, da die Laufzeit von vornerein wohl dem Anschein nach vorgegeben ist.

Ansonsten ( um ein Beispiel zu nennen )

Kunde hat 10.000 TEUR auf seinem Sparbuch ( 3-Mtg.KFrist ) und hebt am 10.11.2006 5000 EUR per sofort ab. Sein Guthabenzins beträgt 1 %. Kein Betrag wurde vorher gekündigt.

Rechnung :

3.0 TEUR x 0,25 % x 90
-------------------------------
360 x 100

= 1,88 EUR
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