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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei Fonds!
 
FcTeutonia
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.11.2006 15:31
Hallo zusammen,

hätte mal ein paar Fragen.

Ein offener Immobilienfonds erwirtschaftet ja Erträge aus Vermietung und Verpachtung.
Angenommen der schüttet jedes Jahr an die Anleger aus.
Ist die Ausschüttung dann eine Einkunft aus Vermietung und Verpachtung??? Wie wird diese Ausschüttung dann steuerlich behandelt??

Falls in der Ausschüttung auch außerordentlich Gewinne aus Grundstücksverkäufen (nach Ablauf der 10-jährigen Speku-Frist) enthalten sind, so sind diese ja steuerfrei oder?

Vielen Dank

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22....Millwall
will plays
44....Chelsea
Yeeeees, fucking yeees!

Das Niveau sinkt, der Spaß steigt!

Tagman
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.11.2006 15:39
Erträge aus offenen Immobilienfonds sind für Privatanleger zum größten Teil steuerfrei. Der Rest fällt meines wissens unter Einkünfte aus Kapitalvermögen. Einfach mal einen Jahresbericht von nem Immofonds downloaden und angucken. Sehr interessant ists zum Beispiel beim KanAm Grundinvest WKN 679180.

mfg
Susi84
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 14.11.2006 15:50
Ähm ... also wegen Erträge aus Immo-Fonds und deren steuerliche Behandlung.

Also mir wurde in der BS eingetrichtert, dass Erträge aus offenen Immo-Fonds immer Einkünfte aus Kapitalvermögen ist. Die Besteuerung also auf den Freistellungsauftrag fällt.
Wie Zinsen.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung treten nur bei geschlossenen Immo-Fonds auf.

So hab ich es jedenfalls gelernt.
djb
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.12.2006 14:48
>>Also mir wurde in der BS eingetrichtert, dass Erträge aus offenen Immo-Fonds immer Einkünfte aus Kapitalvermögen ist. Die Besteuerung also auf den Freistellungsauftrag fällt.
Wie Zinsen.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung treten nur bei geschlossenen Immo-Fonds auf.<<

Rhetorisch nicht korrekt, im Grunde gibt es ja Erträge aus der Vermietung, die Eigner verleihen den Raum ja nicht, sondern vermieten ihn. Die draus entstehenden Gewinne werden aber steuerlich wie Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt.
 

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