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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

LV --> Bank ist Begünstigte - was soll das ??
 
Opticash
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.11.2006 11:22
Hallo Leute,

habe hier eine seltsame Sache, die Klärung bedarf.

Die Vorgeschichte:

- Ein Kunde möchte Kredit.
- Die Bank wünscht zusätzliche Sicherheit im Todesfall (Risiko-LV), die Vers. soll an die Bank abgetreten werden.

-----

Die Situation:

- Der Kunde hat, wie besprochen, eine Risiko-LV abgeschlossen, allerdings ist als Empfangsberechtigte im Leistungsfall die BANK eingesetzt und nicht die Ehefrau, der Sohn,...

Tssss....

-----

Die Fragen:

- Was bringt es, die BANK als Begünstigten einzusetzen??? Die Abtretung erspart man sich ja dadurch nicht (schließlich ist es möglich, den Begünstigten jederzeit zu wechseln).

- Welche/n Nutzen hat die Sache für BANK und/oder KUNDEN? Gibt es überhaupt welche?

Einer genialer Onlinemanager !!! :-)
http://www.2minman.com?werber=13961

Zero
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.11.2006 11:29
wenn der kunde stirbt bekommt die bank das geld aus der versicherung um den kredit zu beliefern
ganz einfach
Opticash
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.11.2006 11:48
Das ist doch aber Stuss, da es dann eine Sicherheit auf Vertrauensbasis wäre. Der Versicherte (= Kreditnehmer) kann ja den Begünstigten jederzeit ändern, ohne dass die Bank es erfährt (der Versicherung wird ja erst das Sicherheitenverhältnis bzw. die Abtretung bekannt gegeben, wenn sie tatsächlich erfolgt ^^).

Was also bringt es dem Kunden, die Bank als Begünstigten einzusetzen? Die Abtretung muss doch trotzdem erfolgen.

Ist es überhaupt zulässig, die Bank als Empfangsberechtigten einzusetzen? Ich hatte sowas noch nicht.

Einer genialer Onlinemanager !!! :-)
http://www.2minman.com?werber=13961

Opticash
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.11.2006 14:14
Geklärt! :-)

Der Vermittler dachte, er tut etwas Gutes, aber durch Einsetzen der Bank als Begünstigte entstehen weder für Bank, noch für Kunde Vorteile.

Das Einsetzen ist widerruflich und die Bank erfährt nichts davon, wenn der Kunde es widerruft (und die Vers. nicht abgetreten ist).

Außerdem kann es im Leistungsfall zum Streit mit den Erben kommen.

Einer genialer Onlinemanager !!! :-)
http://www.2minman.com?werber=13961

 

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