Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 29
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

NV-Bescheinigung
 
powerbabe
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.11.2006 14:57
Hallo,

unsere Azubine war gerade bei einer Kundenberatung dabei, wo es um eine NV-Bescheinigung ging. (3.Lehrjahr)
Sie wusste bisher nicht was eine NV-Bescheinigung ist und sagte daß dies auch nicht in der Berufsschule Thema ist.
Ich kann mir jedoch nicht vorstellen, daß dies nicht im Unterricht behandelt wird.
Bitte um Aufklärung, da ich denke, daß es schon wichtig ist, so etwas zu wissen gerade jetzt wo der FST wiede gekürzt wird.
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.11.2006 14:59
Nicht-Veranlagungsbescheinigung,welche vom zust. Finanzamt für 3 Jahre ausgestellt wird. Bedeutet einfach, dass man die bei seinem KI einreichen kann und keine Zast zahlen muss.

Für wen? Für Rentner, Studenten usw, halt für Leute, die dem Finanzamt darlegen können, dass sie eh wenig Zinserträge haben.
anna
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.11.2006 15:06
Also ich (3.Lehrjarh habe in einer Woche AP) habe das in der Schule gelernt...zwar nicht so genau aber ich weiß schon was das ist!

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.11.2006 15:30
Also wenn ich mich nicht irre, dann haben wir dieses Thema auch nicht in der Berufsschule behandelt. Aber aus dem täglichen Bankalltag kennt man das doch, oder ? Also als ich im ersten Lehrjahr war hat eine Kundin wir mal so nen Ding eingereicht, und dann fragt man doch eínen seiner Kollegen was das ist und was das kann ! Und schon weiss man das ! Es gibt meiner meinung nach viele Bankalltag wichtige Dinge, die man in der Berufsschule nicht behandelt die man aber bei seiner täglichen Arbeit kennen und lieben lernt !
Opticash
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.11.2006 15:33 - Geaendert am: 13.11.2006 15:37
@dortmunder:

Erst Frage lesen... ;-)

-----

Sicher kommt es nicht ganz am Anfang in der Berufsschule mit dran, aber IRGENDWANN wird es mal mit angeschnitten, wenn auch NICHT sehr ausführlich.

Ich weiß nicht, inwieweit Lehrpläne voneinander variieren, aber auch in meinen Augen ist aus steuerlichem Aspekt die NV-Bescheinigung eine wichtige Sache, die grob zu behandeln nicht mehr als 10 Minuten in Anspruch nimmt, die man jedoch auf jeden Fall dafür investieren sollte!!!

Wir für unseren Teil haben solche Begriffe in unserem ersten Seminar, also unmittelbar nach Ausbildungsbeginn, an eine Pinnwand geheftet und danach mit Experten diskutiert bzw. erklären lassen (wir wussten ja noch nüscht). ^^

Wenn bei euch wikipedia.org auf der Liste der auf Arbeit erlaubten Homepages steht, würde ich diese der Azubine mal geben.

Dort findet man wirklich alles, was man braucht!!! :-)

http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtveranlagungsbescheinigung

Liebe Grüße

Einer genialer Onlinemanager !!! :-)
http://www.2minman.com?werber=13961

Dortmunder83
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.11.2006 16:06
Ups sorry, da war ich wohl zu schnell.

Aber bin ja hier auch am lernen dran, da fällt einem nur das wichtigste ins Auge
powerbabe
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.11.2006 16:59
@Opticash

Hab ihr schon eine ausfühliche Erklärung aus dem Netz gelassen, trotzdem finde ich es ziemlich krass wenn man solche Dinge 1 Woche vor der AP noch nicht weiss.

Ich hab zum Glück ne vollständige Freischaltung fürs I-Net.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.11.2006 19:45 - Geaendert am: 07.01.2010 17:51
Man muss nachweisen, dass das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag von 7664 Euro in den nächsten drei Jahren nicht übersteigt. Dann kann das Finanzamt bescheinigen, dass man nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird.

Die Schüler behaupten oftmals von der NV- Bescheinigung nichts gehört zu haben, obwohl sie Thema im Unterricht war.
Opticash
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 13.11.2006 20:27
Finde ich auch krass! Hatte überlesen, dass sie schon im 3. Lehrjahr ist! So richtig vorstellen kann ich mir das gar nicht... Wenn man nicht WEISS, was es ist, ist das zwar nicht okay, aber immer noch etwas anderes, als es noch nie GEHÖRT zu haben... ^^

Einer genialer Onlinemanager !!! :-)
http://www.2minman.com?werber=13961

Flasssche
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 14.11.2006 00:27
bei dem Thema Besteuerung MUSS es doch angeschnitten werden. Das man da nicht mehrere Stunden drüber labert ist klar. 10 Minuten reichen in dem Fall ja locker. Und da kann man sich nur vorstellen, dass die entsprechenden Personen gefehlt haben, oder vielleicht auch nur kurz unkonzentriert ;)
Opticash
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 14.11.2006 08:58
Zu ihrer Verteidigung muss ich sagen, dass wir das Thema NV-Bescheinigung in 5-10 Minuten abgehandelt hatten, wobei die Initiative von unserer Seite ausging, wenn ich mich nicht irre.

In der Berufsschule haben wir uns schon ZUM TEIL mit der Besteuerung beschäftigt (wobei das noch viel zu wenig war - das Thema ist zwar teilweise "ätzend", aber nicht wegzudenken aus der Praxis!!!), aber wenn, dann nur mit ZAST und SOLZ. Tja, und wenn es ans Rechnen ging, stand entweder drin, dass der Kunde Max Müller 500 EUR (Beispiel!) Freibetrag hat oder es stand drin, dass er über AUSREICHEND Freibetrag verfügt, sodass wir die Steuer nicht mehr berücksichtigen mussten. ^^

Wäre vielleicht mal ein Plan, da an die IHK ranzutreten, dass das Steuerthema mal mehr in den Lehrplan aufgenommen wird. Wiederum...
Blonbine132
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 14.11.2006 09:33
muss aber auch sagen, dass wir dieses thema in der schule noch nicht hatten. bin jetz auch 3. Lehrjahr und bisher wurde darüber nicht gesprochen. weiß zwar auch, was es ist, aber nur aus der praxis.
gibt viele sachen, die in der schule nicht behandelt werden, die man aber wissen muss....
dexter86
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 14.11.2006 11:37
oder auch umgekehrt, wie haben zu viel Zeit mit Besteuerung verloren. Kennt einer den Härteausgleich? So einene Müll haben wir gemacht. und ist es relevant?? NEIN!!! Dafür haben wir dann im Auslandsgeschäft etwas nachgehinkt, aber laut Lehrer "alles kein Problem, hat jedes Jahr geklappt"

ja super,...
Opticash
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 14.11.2006 11:59
Na super...

Wir hatten jüngst ein Seminar, wo es um Wertpapiere ging. Dort spielte die Besteuerung eine besondere Rolle. Den Tag fand ich, auch wenn Vieles für mich nur Wiederholung war, klasse!

Zwei Azubis haben nen Vortrag über die Besteuerung verschiedener Wertpapiere gehalten (inkl. Stückzinsen, Progressionsvorbehalt, Besteuerung von Fondsausschüttungen,...), wir haben Aufgaben bekommen und den ganzen Tag sämtliche Themen ausgekaut, die tagtäglich im Anlagegeschäft vorkommen.

Meine Erwartung:
- öde, trocken, langweilig.

Meine Wertung:
- spannend, witzig, genal.

Das war echt ein super Seminar! Vielleicht sollte man sowas überall einführen, wo man Leute aus der Praxis dazu holt, die theoretische Dinge praktisch erläutern. ^^

Es ist nämlich immer noch was anderes, als ob ein Theoretiker, ein Berufsschullehrer (obwohl nicht alle so sind!), einem die Sache erklärt, oder jemand, der aus der Praxis kommt und jeden Tag damit zu tun hat + auch weiß, wie man es dem Kunden schnell und exakt rüberbringt. :-)

LG

Einer genialer Onlinemanager !!! :-)
http://www.2minman.com?werber=13961

dexter86
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 14.11.2006 12:06
Ja das ist natürlich eine super Sache. Problematisch wird es nur, wenn diese Leute sich ZU gut damit auskennen und kein halten mehr kennen. dann kann es sein, das man den überblick über die wesentlichen dinge verliert.

Aber es ist auf jeden fall besser mit praxisnahen Leuten zu arbeiten, anstatt mit Schulbanktheoretikern.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 05.01.2010 22:12
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt 2010 von jährlich 7834 € auf 8.004 €.
rom412
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 07.01.2010 17:35
wir haben das auch in der berufsschule gelernt. zwar nur angerissen, aber egal.
und in einigen abteilungen lernt man das ja auch kennen. wie wp-abteilung oder kundenberatung
Apollondb
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.01.2010 22:29
Im drittem Lehrjahr sollte man schon wissen, was eine NV ist. Um ehrlich zu sein, muss man sich für die Azubine schämen.
 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse