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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Zweckerklärung GmbH
 
Smile22
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.11.2006 21:14
Welche Zweckerklärung wird denn benötigt, wenn ein Gesellschafter (ist glaube ich alleiniger Gesellschafter) für seine GmbH eine Grunschuld auf seinem Wohn- u. Geschäftshaus einträgt? Enge oder weite Zweckerklärung?
norde83
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.11.2006 21:29
Ich würde sagen, dass es eine enge Zweckerklärung sein muss, da es das privat Haus is, welches für die Firma haftet... als Dritthaftung.
 

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