Handelsregister Prokura-Eintrag |
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Verfasst am: 05.11.2006 14:36 |
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Wenn eine GmbH & co KG einen neuen Prokuristen bestellt, wird dieser dann nur in Abteilung A eingetragen?
Logisch wäre das ja. Die GmbH steht als Vollhafter zwar in Abteilung B, aber der Prokurist handelt ja für die KG.
Oder wird er doch in beide Abteilungen eingetragen? |
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Verfasst am: 05.11.2006 14:40 |
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Ich würd sagen ist egal oder?
Die GmbH ist vertretungsberechtigt. Wenn er nun Prokurist der GmbH ist, ist er sozusagen automatisch auch vertretungsberechtigt.
Wenn er nun Prokurist der KG wird, ist er ja ebenso vertretungsberechtigt..
denke beides geht..
und wenns in beide abteilungen eingetragen bringts ihm ja im endeffekt nicht viel. |
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Verfasst am: 05.11.2006 16:18 |
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Die GmbH & Co. KG ist eine Personenhandelsgesellschaft, genauer eben eine KG, Komplementär (Vollhafter) hierbei aber eine GmbH.
Zum Handelsregistereintrag:
Die GmbH ist ins Handelsregister Abteilung B einzutragen.
Die GmbH & Co. KG als Personenhandelsgesellschaft in Abteilung A.
Der Prokurist wurde lt. Aufgabe für die GmbH & Co. KG bestellt, somit Eintragung in Abteilung A. |
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Verfasst am: 05.11.2006 19:51 |
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Danke für die Antwort. |
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