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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Namensaktien
 
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.11.2006 11:36
In einem Buch steht, dass bei Namensaktien auch der Beruf des Inhabers in das Aktienbuch eingetragen wird

in einem Anderen, ist dieses als falsch dargestellt.


Was ist denn nun richtig?

Einerseits glaube ich ,dass das mit dem Beruf schon stimmen wird, andererseits geht das die Aktiengesellschaft ja nichts an. Name und Anschrift müsste doch reichen.
Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.11.2006 11:46
http://www.namensaktie.de/portal/aktienregister.htm

da steht zum beispiel nix vom beruf..

wüsste eigentlich nicht, was der beruf damit zu tun hat?!
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.11.2006 12:02
Danke Flasche

Hat sich schon erledigt. Wurde vom Herausgeber selbst korrigiert.

Naja, Problem ist nur, jemand der kein Internet hat, verlässt sich drauf und sieht in der Prüfung dann alt aus.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.11.2006 14:44
Diese Aufgabe kenne ich auch.

AktG § 67 Eintragung im Aktienregister
(1) Namensaktien sind unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und der Adresse des Inhabers sowie der Stückzahl oder der Aktiennummer und bei Nennbetragsaktien des Betrags in das Aktienregister der Gesellschaft einzutragen.
mr_banker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.11.2006 13:56
der Berufs des Aktionärs wurde früher ins Aktienbuch eingetragen. Jetzt in Zeiten des Aktienregisters nicht mehr !

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.11.2006 14:20
sehe auch nicht ganz den Sinn darin ! Was sollen die mit dem Beruf anfangen ? Außer vll. für Marktanalyse zwecke ...
Vll. wollen die gucken von welchen "Berufsgruppen" die Aktien am meisten gekauft werden und dann vll. Anleihen o.ä. rausbrigen, die von ihrer Gestalltung her auf die entsprechende Zielgruppe / Berufsgruppe ausgelegt sind !
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.01.2007 18:10
Welche Vorteile haben Namensaktien für
a) die AG?
b) den Aktionär?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.01.2007 18:20 - Geaendert am: 24.01.2007 18:23
zu a)
Namenaktien sind Voraussetzung für den Handel in den USA, z. B. an der New York Stock Exchange (NYSE).
Aktionäre können direkt informiert werden.

zu b)
Aktionär erhält schnelle Informationen per Email.
Stimmrechtsvollmacht kann leicht erteilt werden.
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.01.2007 16:15
Gibt es weitere Vorteile der Namensaktie gegenüber einer Inhaberaktie?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.01.2007 18:00
TUI formuliert so:
Vorteile der Namensaktien
Ein Vorteil ist, dass die Namensaktie einen besseren direkten Kontakt zwischen der Aktiengesellschaft und den Aktionären ermöglicht. So kann die TUI AG ihren Aktionären beispielsweise unmittelbar Informationen über das Unternehmen zur Verfügung stellen, gezielter Kontakt mit Investoren aufnehmen und im Vorfeld der Hauptversammlung die Einladung und andere Unterlagen direkt zusenden und Weisungen für Abstimmungen entgegennehmen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.01.2007 18:02
Onvista furmuliert es so:

Weltweit handelbar
Die Vorteile der Namensaktien für die Unternehmen: Ihre Aktien können weltweit an Börsen gehandelt werden. Allen voran ist in Amerika diese Aktienform so genannte "Registered Shares Standard". Eine Forderung der amerikanischen Börsenaufsicht SEC. Deutsche Aktiengesellschaften, die mit Inhaberpapieren an die Wall Street gingen, wie etwa Daimler-Benz oder SAP, mussten damals mit dem so genannten "American Depositary Receipts" (ADRs) einen mühsamen juristischen Umweg wählen. Mit Namensaktien wird also das Listing vor allem an der NYSE erleichtert. Zudem ist die Aktie unter der gleichen Wertpapierkennnummer weltweit an jeder Börse handelbar. Damit dürfte die globale Namensaktie die Aktie der Zukunft sein.

Mehr noch: Sie sind nach Meinung vom Leiter des Deutschen Aktieninstitutes Dr. Rüdiger von Rosen die "Voraussetzung für eine effektive Investor-Relations-Arbeit". Denn mit Namensaktien sind die Aktionäre nun direkt ansprechbar. Im Gegensatz zu der bislang üblichen Inhaberaktie, bei der Besitzer namentlich nicht bekannt sind. Dagegen ist eine Namensaktie auf den Namen einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person ausgestellt. Zudem muss bei Namensaktien nach deutschem Recht ein Aktienbuch mit Angaben über Name, Wohnort und Beruf geführt werden. Damit haben die Aktiengesellschaften ein umfangreiches Informationsmedium an der Hand. Denn das Verzeichnis klärt über Aktionäre auf, zeigt Veränderungen in der Aktionärsstruktur und bietet damit auch Schutz vor feindlichen Übernahmen.
 

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