Großkredite insgesamt |
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Verfasst am: 01.11.2006 20:52 |
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Das wieviel fache oder wie viel Prozent (weiß ich nicht genau) dürfen Großkredite insgesamt von haftenden Eigenkapital einnehmen bzw. übersteigen?
Brauche bitte ganz schnelle Hilfe!
Danke, Gruß Sascha |
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Verfasst am: 01.11.2006 22:45 - Geaendert am: 01.11.2006 23:00 |
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KWG § 13 Großkredite von Nichthandelsbuchinstituten
(1) 1 Ein Institut, das nach § 2 Abs. 11 von den Vorschriften über das Handelsbuch freigestellt ist (Nichthandelsbuchinstitut), hat der Deutschen Bundesbank unverzüglich anzuzeigen, wenn seine Kredite an einen Kreditnehmer insgesamt 10 vom Hundert seines haftenden Eigenkapitals erreichen oder übersteigen (Großkredit).
...
Das Nichthandelsunternehmen hat sicherzustellen, das alle Großkredite zusammen ohne Zustimmung der Bundesanstalt nicht das Achtfache seines haftenden Eigenkapitals (Großkreditgesamtobergrenze) überschreiten.
Quelle:
http://www.bafin.de/gesetze/kwg.htm#p13 |
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