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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

BGB Gesellschaft
 
Thomas84
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.10.2006 13:27
Hallo, welche Unternehmen werden als BGB Gesellschaft bezeichnet? Folgendes habe ich als Definition gefunden:

Eine BGB-Gesellschaft oder GbR liegt vor, wenn sich mehrere Personen zum Betrieb eines kleingewerblichen Unternehmens zusammenschließen. Die gesetzliche Grundlage findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dort heißt es: "Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten". Gemeinsamer Zweck kann jede erlaubte Tätigkeit sein. Eine GbR kann auch nichtgewerbliche Zwecke verfolgen.


Ist demzufolge vielleicht jede Gesellschaftform eine BGB gesellschaft, die nicht durch eine konstitutive Eintragungung in das entsprechende Register zur Gesellschaft erst wird?
Azubine_87
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.10.2006 14:12
Also, ich glaube die BGB-Gesellschaft ist auch hauptsächlich für Freiberufler von Vorteil, wie z.B. Ärzte. Aber ich denke nicht, dass jede nicht im HR eingetragene Unternehmung eine BGB-Gesellschaft ist! Aber leider bin ich mir da auch nicht sicher!

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.10.2006 14:30
Für viele Freiberufler ist wohl eher die Partnergesellschaft von Vorteil.
Konto für BGB-Gesellschaften müssen wenn ich mich recht entsinne auch immer auf den Namen einer Privatperon eingerichtet werden. eine Gbr oder BGB-Gesellschaft ist nicht rechtsfähig.
Thomas84
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.10.2006 14:39
Danke erstmal für die Antworten.

Ich meinte aber auch nicht, dass alle im HR eingetragene Gesellschaften keine BGB Gesellschaften sind, sondern nur die mit konstitutiver Wirkung.

Aber so wirklich sicher ist keiner mit seiner Antwort?

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.10.2006 14:43
sorry, aber ich versteh die fragestellung nicht.

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.10.2006 14:51 - Geaendert am: 24.10.2006 11:06
Eine BGB Gesellschaft ist eine BGB Gesellschaft. Keine der sonstigen Gesellschaften ist (alleine) eine BGB Gesellschaft. Alle Gesellschaften die in ein Regsiter eingetragen werden können oder müssen sind keine
Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.10.2006 16:01
Ne OHG oder ne KG wird zum Beispiel NICHT konstitutiv eingetragen. Trotzdem sind diese keine BGB Gesellschaften.

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.10.2006 16:14
Sag ich ja. Man könnte die OHG eintragen. Eine BGB Gesellschaft kann man nicht ins HR eintragen. Sonst würde sie zur OHG oder KG. Alle Gesellschaften die ins HR eingetragen werden oder auch nur eingetragen werden können, also mit deklaratorischer WIrkung oder konstitutiver Wirkung sind nie BGB Gesellschaften ( eine OHG ist auch dann keine BGB Gesellschaft wenn sie nicht eingetragen ist)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.10.2006 18:25 - Geaendert am: 19.10.2006 18:26
Es können sich zwei große Bauunternehmen, die in der Rechtsform einer AG geführt werden, zum Erreichung eines gemeinsamen Zwecks, z. B. Brückenbau, zu einer GbR zusammenschließen.
Flasssche
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.10.2006 18:42
Wenn du z.B. mit einer Fahrgemeinschaft zur Schule fährst, seit Ihr auch automatisch einen BGB Gesellschaft, da ihr alle das selbe Ziel verfolgt. => Möglichst Günstig zur Schule zu kommen. Die Kosten werden später geteilt.

Wird zwar nix schriftlich festgehalten.. Trotzdem BGB Gesellschaft. Und eingetragen wird natürlich auch nix
Pfeffie
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.10.2006 19:08
So,jetzt gehe ich auch!

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.10.2006 11:16
@ Herrmann:

Eine Verständnisfrage: Die zwei AG belieben aber als AG bestehen wenn sie sich zur Erreichung eines Zweckes zusammenschließen, oder? Dann ist eine ARGE auch eine GbR? Müsste ja.
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.10.2006 12:31
@nina
emissionskonsortien sind bspw. auch bgb gesellschaften. wird die deutsche bank oder morgan stanley oder sonst wer jedesmal nach nem ipo den die begleitet haben neu gegründet ? :)

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.10.2006 14:47
@ plas:

Nee, mir ist das auch klar, aber wir hatten da neulich ne nette Diskussion und irgendwie hat jdm behauptet, dass die AGs dann keine echten mehr wären. es war recht konfus und obwohl ich wusste, dass das nicht stimmt, wusste ich nicht wo das mal so schriftlich fixiert steht, dass man es als "Beweis" heranziehen kann :-)
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.10.2006 17:43 - Geaendert am: 24.10.2006 17:57
im UmwandlungsGesetz kannst du nachlesen welche Gesellschaftsform wann wie wo warumauchimmer bei Mergern etc. untergehen.
wobei das jetzt nichts mit der BGB-Gesellschaft zutun hat =)
 

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