Wertminderung bei Grundschulden |
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Verfasst am: 12.10.2006 11:29 |
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hi ihr,
mal ne frage: welche Belastungen im Grundbuch können eine Grundschuld vom Wert her beeinträchtigen?
DANKE für eure hilfe
Phil |
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Verfasst am: 12.10.2006 12:15 |
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Die wären Lasten oder Beschränkungen die in Abteilung zwei des Grundbuchs eingetragen werden wie z.B.:
Lasten
Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht
Reallasten
Nießbrauch
Vorkaufsrechte
Auflassungsvormerkung
Erbbaurecht
Beschränkungen
Nacherbenvermerk
Testamentsvollstrecker-Vermerk
Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsvermerk
Insolvenzvermerk
Sanierungs- und Umlegungsvermerk
Verwaltungs- und Benutzungsregelungen bei Miteigentum
eine Erklärung als Beispiel:
Dauerwohnrecht: Wenn jemand ein Dauerwohnrecht eingetragen hat darf er wie man fast schon denkt immer in diesem Haus/Wohnung wohnen. Das beeinträchtigt natürlich den Wert z.B. bei der Verwertung unserer Sicherheit...denn wer möchte z.B. ein Zweifamilienhaus kaufen in dem eine Wohnung von vornerein besetz ist...? |
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Verfasst am: 12.10.2006 12:40 |
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ja aber die beeinträchtigen ja schon unseren beleihungswert und wir geben ja nur diesen als darlehen aus daraus folgt das die grundschuld ja nur in höhe von dem beleihungswert gestellt wird und dadurch nicht mehr beeinträchtigt wird!! so hab ich des zumindest verstanden oder weist du was anderes?? |
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Verfasst am: 20.10.2006 08:30 |
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Hallo Phil
eine Grundschuld kann im Prinzip in jeder beliebigen Höhe ins Grundbuch eingetragen werden. Jedenfalls ist es nicht notwendig den Beleihungswert oder die Beleihungsgrenze zu berücksichtigen.
Desweiteren wird der Beleihungswert ohne Berücksichtigung irgendwelcher Lasten im Grundbuch bewertet. Sondern man bewertet die einzelnen Belastungen, sortiert sie nach ihrem Rang und zieht die, die im Rang vor der eigenen Grundschuld sind vom Beleihungswert ab.
Abgesehen davon können auch Lasten die im Rang nach der Finanzierungsgrundschuld eingetragen sind deren Wert beeinflussen, z. B. ein Nießbrauch, ein Leibgeding, ein Sanierungsvermerk usw. |
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