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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Hilfe zu Effektenbörse
 
mariniken
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.09.2006 13:41
Hallo zusammen,
wir haben eine Aufgabe bekommen und bräuchten bitte eure Hilfe!
Warum werden gerade Effektenbörsen so streng vom Staat überwacht?
Danke für eure Antworten.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.09.2006 22:40 - Geaendert am: 28.09.2006 22:40
Bei der Bildung der Preise (Kurse) an der Börse können Kleinanleger benachteiligt werden.

Marktmanipulation
Eine wichtige Aufgabe der BaFin ist seit Juli 2002, Marktmanipulationen zu verfolgen. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz ist es verboten, falsche Informationen zu bewertungserheblichen Umständen - etwa zum Ertrag - zu verbreiten oder veröffentlichungspflichtige Informationen zurückzuhalten, die "geeignet sind, auf den Börsen- oder Marktpreis eines Finanzinstrumentes ... einzuwirken" (§ 20a WpHG). Verboten ist es ferner, Geschäfte vorzunehmen, die falsche oder irreführende Signale für das Angebot oder die Nachfrage oder für den Preis des Finanzinstrumentes geben - etwa durch unlautere Handelspraktiken wie Wash Trades oder abgesprochene Geschäfte (Pre Arranged Trades). Verboten sind ebenso "sonstige Täuschungshandlungen", die geeignet sind, auf den Preis eines Finanzinstruments einzuwirken, etwa wenn ein Anlageberater Aktien in der Absicht erwirbt, diese anschließend zum Kauf zu empfehlen - nur um sie dann bei infolge der Empfehlung steigendem Kurs wieder zu verkaufen, so genanntes Scalping. Ausgenommen von diesem Verbot sind Handlungen, die als zulässige Marktpraxis zu bewerten sind. Über die Anerkennung dieser Marktpraktiken entscheidet die BaFin. Beim Aufspüren von Marktpreismanipulationen geht die BaFin ähnlich vor wie bei der Verfolgung von Insidergeschäften. Manipulationen, die nachweislich auf den Börsen- oder Marktpreis eingewirkt haben, sind Straftaten, die mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden können. Wirkt die Tat nicht darauf ein, kann die BaFin sie als Ordnungswidrigkeit ahnden.

Quelle:
http://www.bafin.de/cgi-bin/bafin.pl?verz=0201040000&sprache=0&filter=a&ntick=0
 

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