Naja diese Sperrfrist ist ja nur zum Erhalt der Förderung gedacht und die beträgt sieben jahre! Aber kündigen kann man zuvor auch schon erhält dann aber keine Förderung
§ 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz
Prämienbegünstigte Aufwendungen
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2) Für die Prämienbegünstigung der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Aufwendungen ist Voraussetzung, daß vor Ablauf von sieben Jahren seit Vertragsabschluß weder die Bausparsumme ganz oder zum Teil ausgezahlt noch geleistete Beiträge ganz oder zum Teil zurückgezahlt oder Ansprüche aus dem Bausparvertrag abgetreten oder beliehen werden