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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Zast bei Firmen/Geschäftskunden?
 
Master
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.09.2006 10:24
WIrd bei Firmenkontos auch eine Freistellung berechnet? Oder ist ZAST & Soli nur bei Privatkunden
Genossin
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 19.09.2006 10:27
Öhm, Firmenkunden dürfen keine Spareinlagen haben...
somit müssen sie auch keine Zast bezahlen...

Oder?

Jetzt bin ich verwirrt =(

______________________________________
Frauen lieben die einfachen Dinge des Lebens - Männer ...

McManaman
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 19.09.2006 11:54
Juristische Personen können aber Termineinlagen oder Tagegelder machen.

Eine Freistellung gibt es nicht.

19.05.2001 -19.05.2007 - Der Kreis wird sich endlich schließen!

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.09.2006 17:27
Unternehmensbescheinigung
Bei Kapitalerträgen die Betriebseinnahmen sind, ist der Abzug von der Kapitalertragsteuer nicht vorzunehmen, wenn die Kapitalertragsteuer bei dem Steuerpflichtigen aufgrund der Art seiner Geschäfte auf Dauer höher wäre als die gesamte festzusetzende Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer. Dies ist durch eine Unternehmensbescheinigung, d. h. eine diesbe-zügliche Bescheinigung des für den Gläubiger der Kapitalerträge zuständigen Finanzamts nachzuweisen.
 

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