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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Bewertungsergebnis/ Risikovorsorge
 
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.09.2006 19:06
Also die Arbeitsmappe zur Abschlussprüfung Rewe vom U-Form Verlag und der Prüfungskatalog mit den ganzen Betriebsergebnissermittlungshiflen hinten drin Unterscheiden sich bei o.g. Ermittlung.

Und zwar wird von der IHK

Abschreibung auf F. und EWB
-
Zuschreibung zu F.

= Bewertungsergebnis. Also bei 10 Abschreibungen und 2 Zuschreibungen hätte ich ein Ergebnis von +8

Das ist für mich auch logisch.


Der U-Form Verlag hingegen macht es umgekehrt.

Also Erträge aus Zuschr.
-
Abschr. a. F. und EWB

= Bewertungsergebnis. Es würde also - 8 rauskommen. So stehts auch im Löser drin. Das ist für mich quatsch.


Wenn ich nämlich z.B. die

Nettogewinnspanne errechnen will, dann mach ich es ja so.

Bruttoertragsspanne
- Bruttobedarfsspanne
=Bruttogewinnspanne
und diese
- Risikospanne ( Bewertungsergebnis)
=Nettogewinnspanne

würde ich nun von der IHK-Variante ausgehen,
würde ich die Bruttogewinnspanne - (+ 8 ) rechen und würde auf eine geringere Nettogewinnspanne kommen. Das ist ja vollkommen logisch.

Aber mach ich es nach der U-Form-Variante

Bruttogewinnspanne - (-8) das wird ja dann zu +8 , dann ist ja die Nettogewinnspanne höher als die Bruttogewinnspanne, obwohl ich mehr abgeschrieben habe als zugeschrieben. Ist für mich unlogisch.


Naja ich hoffe ich habe euch nicht gelangweilt. Finde es nur Schade, dass man sowas nicht vorher mal abgleicht. Das ist genauso wie bei den unzähligen Prüfungsvorbereitungsbüchern, würden die Herausgeber die es ja drauf haben müssen, ihre Aufgaben wenigstens nur einmal durchrechnen und mit den Lösungen vergleichen, hätten wir Bankazubis viel weniger Stress.
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.09.2006 14:56
Keiner, der eine Meinung dazu hat?
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.09.2006 17:29
Ich warte immernoch :-P
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.09.2006 11:56
Stimme den Überlegungen zu!
Wenn man die Sache logisch angeht, kann nichts schiefgehen, egal wie man rechnet.
In den Darstellungen wird es unterschiedlich gehandhabt:
Die angesprochene Überlegung geht man davon aus, dass die Risikospanne Kostenbestandteil ist und versieht sie daher (vorweg schon) mit einem Minus. Dennoch wird Sie dann von der Bruttogewinnspanne abgezogen und nicht hinzuaddiert.
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.09.2006 12:54
Danke Herr Rathner. Dann bin ich ja beruhigt.

Im Zweifel würde ich eh in der Prüfung den Anweisungen der Formelsammlung folgen. Und dort hat das Risikoergebnis immer ein + als Vorzeichen. Sollten die Prüfer dann anderer Meinung sein, kann man sich ja beschweren und auf die IHK-Formelsammlung verweisen.
 

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