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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Quasi-Jur-Person + Personenhandelsgesellschaften
 
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.09.2006 19:11
Hallo Leute.

In einem Prüfungsvorbereitungsbuch steht, dass eine

GBR eine quasi-juristische-person sei.

Aber im AWL Buch finde ich halt nur die OHG und die KG , was ja auch bekannt ist. Ist die GBR nun auch eine? Oder wurd wiedermal nur ein Fehler reingebaut um zu schauen ob die Prüflinge auch aufpassen?


Und zu den Personenhandelsgesellschaften werden dort neben der KG und OHG auch die Partnergesellschaft gezählt.

Dazu finde ich im Buch auch nichts. Wisst ihr was darüber?


Vielen Dank
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.09.2006 19:15
Achso, eine Anwaltssozietät wurde auch noch als quasi -jur. person dargestellt.

Da bin ich auch nicht so wirklich von überzeugt.
Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.09.2006 19:37
Keiner, der sich im Unternehmensrecht ein wenig auskennt?
Lrcoolk
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.09.2006 20:04
Hatten das Thema letztens im Unterricht.
Kann ich nur bestätigen !!!! GBR und Partnergesellschaften zählen zu den quasi Juristischen Personen.

Greetz Lrcoolk
Patrick_Wolf
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.09.2006 10:11 - Geaendert am: 13.09.2006 10:13
Hallo Dortmund83,

die Antwort von Lrcoolk ist meines Erachtens nicht korrekt. Nur OHG und KG zählen zu den quasi-juristischen Personen.

Personenhandelsgesellschaften sind:
- OHG
- KG
- Stille Gesellschaft

http://www.tu-berlin.de/~ifr1/gr11.htm
http://www.sakowski.de/skripte/ges2.html#still

Gruß
Patrick Wolf

Dortmunder83
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.09.2006 19:11
Hallo, vielen Dank für eure Antworten.

Ja dieses Thema hört sich ja total trivial an , aber es ist in keinem Buch genauestens aufgeführt.

Ein Prüfungsvorbereitungsbuch zählt zB die o.g. auch zu den
quasi-juristischen Personen.

Aber ich habe auch im Internet Quellen gefunden, wo ich die Antworten gefunden habe, die Patrick Wolf gepostet hat.


Die Frage ist nur, wie Antwortet man nun in der Abschlussprüfung?
Desal
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.09.2006 15:28
Hallo, ich hab am 27.09.06 Zwischenprüfung und hab mich auch gefragt was genau eine quasi-juristische Person ist. Bin dann in unserer Rechtsabteilung gegangen und hab mich erkundigt. Eine quasi-juristische Person ist:

Sie haben eine Sonderstellung. Es sind nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, die im Rechtsleben oft wie juristische Personen behandelt werden z.B. OHG, KG. Diese beiden Gesellschaften (bez. deren Gesellschafter) dürfen sich zwar einen gemeinsamen Namen zulegen, unter dem sie handeln können, aber es haften die Gesellschafter, die auch Geschäfte führen und vertreten.

Verstanden? Es ist doch ein kompliziertes Thema mit den ganzen Gesellschaften!

Liebe Grüße
Desal
 

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