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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Abschreibungen!?
 
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 06.09.2006 19:48
Hallo ihr,
ich lern zZ.für die Zwischenprüfung und die Abschreibungen sind mit eines meiner größten Probleme.Ich versteh die Buchungssätze z.B nicht..Wenn ich jetzt beispielsweise einen PC kauf für 406 Euro(für die Kreditabteilung) (UST noch nicht dazugerechnet),bar bezahle..dann ist der Buchungssatz:1. GWG an Kasse (ohne Betrag,nur als Bsp.)
2. Abschreib.GWG an GWG

Bloß warum brauch ich zwei Buchungssätze dafür??Reicht nicht der Abschreibungssatz allein??total verwirrend..

Und ab wann nutz ich die degressive Abschreibungsmethode??Ab einer bestimmten Nutzungsdauer?

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.09.2006 08:52
Vielleicht helfen Dir diese Links weiter oder such mal im Forum.

http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?fachgebietid=4&katid=44&opid=1&artikelid=298

http://www.bankstudent.de/downloads/bilanz8.htm
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.09.2006 08:58
Das Problem wurde beschrieben unter:
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=12021&forumid=2
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.09.2006 10:17
Ist der neue degressive Afa-Satz jetzt max.30 %?In meinem Buch stehen noch max.20 %.
sheyla
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.09.2006 15:26
ja z.Z. max 30% gilt glaub ich aber nur bis ende 2007 ...??? oder nur bis ende 2006??? danach wieder nur max 20%

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.09.2006 15:28
degressive AVA ist scho seit langem max. 20%

30% wars einmal vor vielen Jahren!
jessi86
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.09.2006 15:42
Also, ich peil ja grad mal gar nix mehr.. :-)
Ich muss ehrlich sagen, von 30 % bei der degressiven hab ich noch gar nix gehört. Ich dacht der degressive Satz darf doppelt so hoch sein wie der lineare aber halt maximal 20%..
Bin nämlich zur Zeit am lernen für die Ap und des verwirrt mich jetzt a bissl..
Kann jmd. helfen??
Tommy86
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 07.09.2006 16:05
Mit den Abschreibung läuft es genau so, wie meine Vorschreiberin es bereits gesagt hat.

Man kann bei der degressiven Abschreibung den doppelten Betrag der Linearen Abschreibung abschreiben.
Die Maximalgrenze ist aber 20 %.

Anders sieht es aus bei Geringwertigen Wirtschaftsgütern aus.
Diese werden bis 60 € direkt beim Kauf über das Konto AVA gebucht.
GWWG ab sechzig und bis zu 410€ werden als BGA gebucht und dann am ende des Jahres über Abschreibungen auf Sachanlagen komplett abgeschrieben.
Reicht das?
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.09.2006 16:08
Die Sätze für die degressive Abschreibung ändern sich schneller als man das in den Büchern nachvollziehen kann.

Früher war die Höhe: das 3-fache der linearen Afa, max. 30 %,
dann kam: das 2-fache, max. 20%;
im Moment gilt zur Konjunkturbelebung begrenzt für die Jahre 2006 und 2007: das 3-fache, max 30%;
danach gilt wieder: das 2-fache, max. 20%, wenn bis dahin nichts geändert wird. (Ich las, dass bei der Unternehmenssteuerreform auch überlegt wird, die degressive Abschreibung abzuschaffen, wie man es schon im Wohnungsbau gemacht hat.)
jessi86
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.09.2006 16:27
@rrathner
Hmm, also is dann für die Ap jetzt im Nov. wahrscheinlich der neue Satz (also 30%) relevant, oder??
Tommy86
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 07.09.2006 16:27 - Geaendert am: 07.09.2006 16:31
In diesem Fall, habe ich eine Frage: Was für ein Datum wird für die Zwischenprüfung als Schnitt für Änderungen genommen?
Es geht darum, ob ich in der ZP bereits mit doppelt/20% oder bereits mit dreifach/30% arbeiten muß.
Da war wohl gerade zwei doofe ein Gedanke wie....:-)
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.09.2006 16:38
Der neue Satz gilt ab Anschaffungen in diesem Jahr.

Wenn die IHK klug ist (und das ist sie in der Regel) wird sie die Aufgaben in diesem Jahr so gestalten, dass es darauf nicht ankommt: In der Sommer 2006-Abschlussprüfung war nur nach dem maximalen Abschreibungsbetrag der Stühle gefragt worden, die geringwertige Wirtschaftsgüter waren. Nach dem maximal mögichen Abschreibungsbetrag des teureren Konferenztisches ist nicht gefragt worden.
Aber falls doch: Für Anschaffungen in diesem Jahr gilt: die degressive Abschreibung darf das 3-fache der linearen Abschreibung, maximal 30% betragen!
Tommy86
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 07.09.2006 16:48
Alles klar... Dankeschön!
PS. Das mit den 3fach und 30% ist tatsächlich richtig... (Ist nur erstaunlich, dass selbst Aufgaben und Agaben von Lehrern (keine Bücheraufgaben) dermaßen inkorrekt sind. )
Gruß
Tommy
jessi86
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.09.2006 16:50
Alles klar!
Vielen Dank!!
sheyla
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.09.2006 17:43
ja ich bin froh das unser lehrer uns das mit den 30% gesagt hat und wir auch nur damit in der schule gerechnet haben sonst wär ich jetzt auch ganz schön verwirrt...
 

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