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Verfasst am: 05.09.2006 15:39 |
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umfasst gemäß DIN 276 die Baunebenkosten, Kosten, die bei der Planung und Durchführung auf der Grundlage von Honorarordnungen, Gebührenordnungen oder nach weiteren vertraglichen Vereinbarungen entstehen. Dazu gehören
- Bauherrenaufgaben
- Vorbereitung der Objektplanung
- Architekten- und Ingenieurleistungen
- Gutachten und Beratung
- Künstlerhonorare
- Finanzierungskosten, einschl. Zinsbelastungen vor Nutzungsbeginn
- allgemeine Baunebenkosten, z.B. für Prüfungen, Genehmigungen, Abnahmen, Bewirtschaftungskosten, Bemusterungskosten, Betriebskosten während der Bauzeit
- sonstige Baunebenkosten |
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