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VZ
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sunny_87
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.08.2006 09:03
kann mir jemand den Unterschied zwischen Vorschusszinsen und Vorfälligkeitsentgeld sagen?
Danke schonmal
hiob
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.08.2006 09:06
Vorschusszinsen fallen an wenn du von einer Spareinlage mehr Geld verfügen willst, als es Vertraglich vereinbart ist. Bsp. mehr als 2.000 EUR vom Sparbuch.

Vorfälligkeitsentgeld zahlt man wenn man einen Kredit vorzeitig tilgen möchte.

MfG
Sven

Metalhead
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.08.2006 09:10
Vorschusszinsen: Du hast ein Sparkonto mit einer 3 monatige Kündigungsfrist. Du Kündigst nicht und hebst trotzdem 3000 Euro ab! 2000 bekommst du ohne vorschusszinsen weil es der gesetztgeber so sagt bei einem 3 monatigen! Aber auf die restlichen 1000 EUR musst du die Vorschusszinsen zahlen.

Vorfälligkeitsentgeld: Wenn bei einem Sparkonto im Vertrag festgelegt ist das man an sein Geld erst nach 1 oder 2 Jahren rangehen darf. Aber du schon nach 5 Monaten Geld abhebst dann musst du Vorfälligkeitsentgeld Zahlen!

Noch Fragen?

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Das Böse lebt drin in dir, das böse lebt es treibts mit dir. Das böse lebt bei tag und nacht. DAS BÖSE LEBT NIMM DICH IN ACHT. Und manchmal will es raus mit aller Macht und man hört von deinem Opfer nur den Schrei in der Nacht.

TheD1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.08.2006 09:12
also ich würde das vorfälligkeitsentgeld schon mit dem sparbuch in verbindung bringen. einige banken verlangen meiner meinung nach auch ein vorfälligkeitsentgeld bei vorzeitiger verfügung über sparguthaben...

bitte berichtigt mich, wenn ich falsch liege

bei den vorschusszinsen zahlt der kunde meist ein 1/4 des guthabenzinsatzes für die tage, die er früher verfügt (wo das guthaben also noch nicht gekündigt ist)

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.08.2006 09:17
@thed

richtig so. braves mädchen. ;-)

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There is a road and it leads to Valhalla, we all are children of this road.
There is a boy with the dream of Valhalla, the place in the lands of gods.

sunny_87
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.08.2006 09:22
Danke

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.08.2006 09:23
@sunny

BITTE ;-)
TheD1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.08.2006 09:26
danke robby =o)


guter junge
leng
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.08.2006 10:07
also im bezug auf sparkonto, würde ich sagen, das ist beides das gleiche.
und wenn man die erklärungen oben mal anguckt, sind alle der meinung, ich glaub, sie wissens nur noch nicht... :-)

aber ich würde wie einer meiner vorredner auch die vorfälligkeitsentschädigung mit der vorzeitigen rückzahlung von krediten in verbindung bringen. wenn man mal googled, sieht das netz das genauso.
hiob
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.08.2006 11:20
Falsch.

Ist von Vorfälligkeitsentgeld die Rede, geht es um Darlehen!

Die Vorfälligkeitsentschädigung auch Vorfälligkeitsentgeld genannt, wird von Kreditinstituten regelmäßig dann verlangt, wenn der Kunde ein Darlehen mit fester Laufzeitbindung, vorzeitig ablösen will.

MfG
Sven


Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.08.2006 11:38
vorfälligkeitsentgelte können auch bei vorzeitiger verfügung über sparanlagen angesetzt werden. von daher generell nicht falsch.
sunny_87
Rang: IPO

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Verfasst am: 29.08.2006 14:08
wie lange kann ich dann meine Zinsen vom Vorjahr abheben ohne VZ zu zahlen???

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.08.2006 14:10
vz auf zinsen???greift doch erst wenn se kapitalisiert sind
SvenHVB83
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.08.2006 14:14
das waren doch 2 monate, oder?!
HamZta
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.08.2006 14:16
" Ist von Vorfälligkeitsentgeld die Rede, geht es um Darlehen! "

Nein. Bei vorzeitiger Verfügung bei Spareinlagen hat die Bank aufgrund der AGB meist die Wahl wahlweise Vorschusszinsen zu nehmen ( bei uns in der Sparkasse nach der 90Tage Methode ) oder ein Vorfälligkeitsentgelt.

sicherlich spricht man auch bei darlehen davon, aber nicht NUR.
Metalhead
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.08.2006 14:17
Über Zinsen kann man Gebührenfrei 2 Monate Verfügen ab dann nicht mehr
TheD1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.08.2006 14:18
ja genau hamzta.... sagte ich vorhin ja auch...

man kann über seine zinsen vorschusszinsfrei bis 28.02. verfügen.

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.08.2006 14:22
@Thed
hab ja vorhin zu dir schon gesagt richtig braves mädchen;-)

was ist mit dem 29.02.???der zählt da auch, dabei sollte man aber beachten nur bei spareinlagen mit künd.fristen über drei monate.

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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.08.2006 14:29
Grundsätzlich werden Vorschusszinsen auch als Verfälligkeitsentgelt bezeichnet.
TheD1984
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.08.2006 14:35
@robby

dat müssen doch aber nicht nur spareinlagen mit 3 monaten kündigungsfrist sein... können doch auch andere sein mit ner längeren kündigungsfrist.

oder irre ich mich jetzt total?
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