Devisenrechtliche Stellung |
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Verfasst am: 05.08.2006 13:14 |
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Kann mir vielleicht jemand erklären was damit gemeint ist?
Muss ich das nicht in einer Kontoeröffnung prüfen... =) |
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Verfasst am: 06.08.2006 10:09 |
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Es handelt sich um eine Prüfungspflicht bei der Kontoeröffnung (außenwirtschaftsrechtliche Legitimationsprüfung);
Hierbei geht es um die Ermittlung des devisenrechtlichen (gebietsfremd/-ansässig) und steuerrechtlichen Status (Steuerinländer/-ausländer), da
- Steuerausländer vom Zinsabschlag befreit sind.
- Sonderregelungen für die Konten Gebietsfremder erlassen werden können.
Sog."Ausländerkonten" werden daher in der Bankpraxis besonders gekennzeichnet. |
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Verfasst am: 06.08.2006 14:11 |
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Super danke..., ging ja echt schnell =) |
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