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Moderator: TobiasH
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Kündigung
 
Niemand_mehr
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.07.2006 14:11 - Geaendert am: 26.07.2006 14:11
Hallo zusammen,

was passiert, wenn ich meinen verlängerten Vertrag nicht unterschreibe, zum 01.08. gehe, aber schon mehr Urlaub genommen habe, als mir bis zum 01.08. eigentlich zugestanden hätte?

Wäre dankbar für ne schnelle Antwort!

Liebe Grüße
Janka

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.07.2006 14:27
Tage dranhängen, Überstunden oder Gehaltsabzug... aber frag doch mal Deine Personalabteilung.....

_________________________________

L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

moak
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.07.2006 14:32 - Geaendert am: 26.07.2006 14:33
Klar, frag erstmal in die große unbekannte Runde,
anstatt deinen besten, allwissenden Freund zu Fragen...
*tzzetzze*

Ich kenn die Antwort,
aber jetzt sag ichs dir nciht mehr...

;)

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Dumm stellen schafft Freizeit
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Kugelfang
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.07.2006 14:36
"Tage dranhängen, Überstunden oder Gehaltsabzug..."
Das sind nur noch 3 Tage!?

Gehalt ist sicher gezahlt und 8 Überstunden pro Tag sind ja auch net so das Wahre.......

______________________________________
Lautern ist der geilste Club der Welt!

Niemand_mehr
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.07.2006 14:42
Also tage dranhängen?
d.h. ich könnte dann erst am 08.08. anfangen, wenn ich fünf tage zuviel hätte?

die personalabteilung will ich noch nicht fragen!
schlaufrau
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 26.07.2006 14:43
Da gibt es eine vorteilhafte Gesetzes"lücke". Nach dem Tarifvertrag stehen dir 7/12 des Jahresurlaubs und somit 17 Tage zu. Nach dem Bundesurlaubsgesetz § 3 beträgt der Urlaub mindestens 24 Werktage ( 4 Wochen á 6 Tage). Teilurlaub ( 1/12 pro Monat) gibt es nach § 5.1.c aber nur, wenn du in der ersten Hälfte des Kalenderjahres ausscheidest. Da du in der zweiten Hälfte ausscheidest darf der Mindesturlaub von 24 Werktagen oder 20 Arbeitstagen nicht unterschritten werden. Nach § 5.3 darf eine Rückforderung nicht erfolgen. Die gesetzliche Regelung gilt dann, wenn die tarifliche Regelung schlechter ist. Also 4 Wochen sind dir ohne Rückforderung sicher. Über 4 Wochen kann durch Gehaltsabzug zurückgefordert werden. Wirst dich aber darauf berufen müssen, weil das die Personalabteilungen gerne verschweigen.
Niemand_mehr
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.07.2006 14:55
also, die aussage von schlaufrau gefällt mir am allerbesten. wo kann ich das nochmal nachlesen?
Sandra86
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.07.2006 15:25
Außerdem ist es auch so, dass dein neuer AG die Mitteilung über die bereits genommenen Urlaubstage erhält soweit ich mich noch erinnere
Kugelfang
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.07.2006 15:41
Und?? Ziehen die dann ab oder was?

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