Eröffnung Jugendgiro 6 Jähriger |
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Verfasst am: 24.07.2006 18:29 |
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Hi,
also ich glaube die hitze ist mir heute zu Kopf gestiegen. kann nicht mehr klar denken.
Heute waren Eltern mit Ihren Kinder da und haben Jugendgirokonten eröffnet.
Tochter 11 Jahre kein problem.
Dann der Sohn. 6 Jahre jung.
Dem habe ich ein Konto eröffnet.
Jetzt aber mein prob. Durfte ich das. Er ist geschäftsunfähig. Jedoch habe ich die zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Oder gilt diese erst bei der beschränkten Geschäftsfähigkeit.
Ich habe mit bei meinen Kollegen erkundigt und es kamen viele Meinung.
Könnt Ihr mir bitte helfen? Bin mir irgendwie total unsicher.
Legitiomation der gesetzlichen Vetreter und so habe ich auch vorgenommen.
VG
Skammy |
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Verfasst am: 24.07.2006 18:50 - Geaendert am: 24.07.2006 18:51 |
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Der Kontoeröffnung auf den Namen des 6-Jährigen sollte aus meiner Sicht nichts dagegen sprechen. Wenn die gesetzlichen Vertreter entsprechend die Kontoeröffnung genehmigt haben, ist doch erstmal alles im grünen Bereich.
Aber:
Du darfs dem 6-jährigen natürlich keine Karte bestellen, damit er selbst Geld abheben kann. Der 6-jährigen darf KEINE Geschäfte (Abhebungen, Überweisungen) tätigen, solange er nicht das 6. Lebensjahr vollendet hat, auch wenn die gesetzlichen Vertreter im Vorraus dazu zugestimmt haben. Denn solange er nicht 7 ist, sind alle Geschäfte von Anfang an nichtig und somit unwirksam. Erst ab dem 7. Lebensjahr kann er mit Zustimmung der gesetzlichen Verteter Geschäfte wie Geldabhebungen tätigen. |
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Verfasst am: 24.07.2006 18:56 |
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Hi,
das klingt plausibel.
Wobei ich Horst natürlich schon ne karte bestellt habe. Aber das ist kein Problem.
Ich glaube ich spreche morgen nochmal mit der Revision.
Ey so was blödes ist mir noch nie passiert. Peinlich peinlich.
Dank Dir
Skammy
PS: Sollte es noch andere Meinung geben, bitte schreiben |
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Verfasst am: 24.07.2006 20:21 |
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Hallo,
ich glaube ein Konto darf auf jeden eröffnet werden, der die Rechtsfähigkeit besitzt.... also ist die Kontoeröffnung für den sechsjährigen meiner Meinung nach kein Problem. Es ist ja auch kein Problem, wenn man ein Sparbuch für einen Minderjährigen eröffnet.
Liebe Grüße |
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Verfasst am: 24.07.2006 21:57 |
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Stimmt, ist ja abeio Spar auch so.
Dann zeihe ich einfach morgen die Karte zurück.
oh man, so etwas ist mir echt noch nie passiert. echt peinlich. Muss echt am Wetter leigen...
Ciao
Skammy |
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Verfasst am: 26.07.2006 08:43 |
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Also...
Du brauchst dir da keine Gedanken machen.
Er ist zwar geschäftsunfähig, aber du hast die Zustimmung der Eltern.
Es gibt auch genug Eltern die Sparbücher o.ä. auf ihr gerade erst geborenes Kind anlegen.
Du brauchst nur die Ausweise der Eltern und die Geburtsurkunde oder den Kinderausweis vom Kind...
LG
fischermans |
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Verfasst am: 26.07.2006 08:45 |
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Solange verfügung nur gemeinsam mit einem Elternteil vereinbart ist, isses eigentlich OK. Hab auch schon ml ein Giro für nen Säugling eröffnet. |
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Verfasst am: 26.07.2006 08:47 |
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Das ist richtig. Ich hab auch einmal ein Girokonto für einen Säugling eröffnet, wobei die Intension ganz klar war - die Eltern (Schwaben) wollten das kostenlose Girokonto ihres Sohnes nutzen. |
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Verfasst am: 26.07.2006 08:49 |
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das ist in ordnung, solange das konto im haben geführt wird! wenn kredite in das spiel kommen, müssen ja immer die vormundschaftsgerichte zustimmen! ansonsten alles i.o.!! Man kann ja auch für die minderjährigen wp etc. kaufen |
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Verfasst am: 26.07.2006 10:10 |
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WO IST DAS PROBLEM?!
Sicher darf er ein Girokonto haben, wenn die Eltern das unterschreiben.
Kostet doch auch nix!
Von seinem Sparbuch darf er auch Geld abheben. Warum nicht von seinem Girokonto. Dafür hat er das doch!
Bei uns unterschreiben die Eltern mit, was das Kind alles machen darf. Also KAD, GAA und SBT....
Ich wüsste nicht was da passieren soll? |
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Verfasst am: 26.07.2006 10:36 |
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@vw
du hast vollkommen recht...
er kan auch meinetwegen, wenn es die eltern erlauben eine Karte bekommen und damit am automaten geld holen...
bei uns ist das genauso...
die eltern entscheiden was gehen soll und was nicht...
LG
fischermans |
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Verfasst am: 26.07.2006 10:44 |
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Nur so zum Beispiel: Die Eltern nutzen das Konto mißbräuchlich. Oder: Das Kind verliert ständig seine Karte bzw. verschenkt sie an einen Freund oder sonstwas. Von einem 6jährigen kann ich nicht unbedingt logischen Sachverstand erwarten. |
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Verfasst am: 26.07.2006 11:40 |
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@ Sparkassenmaus:
Na und? Was sollen die Eltern damit machen? Kontoführungskosten umgehen?
Das fällt irgendwann auf und gut ist.
Ein Kind kann auch Bargeld verschenken.... Oder sein neues Fahrrad....
Das liegt alles bei den Eltern.
Wieviel Geld soll auf dem Konto sein. Wie erziehe ich mein Kind und wie intensiv gucke ich was es so treibt....
Wir sind da außen vor. Das Konto kann nicht ins Soll und gut ist. |
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Verfasst am: 26.07.2006 11:47 |
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@sparkassenmaus
Wenn Dir bekannt ist, daß Eltern auf den Namen Ihres Kindes ein Konto eröffnen und dieses für sich selbst nutzen wollen(aus welchen Gründen auch immer), so ist dieses Konto nicht zu eröffnen oder wieder aufzulösen.
Prinzip der "Kontenwahrheit" !!!Ein Mensch, der keine Dummheiten macht,
macht auch nichts Gescheites |
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Verfasst am: 26.07.2006 11:58 - Geaendert am: 26.07.2006 12:00 |
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@super9: Genau. Und aus diesem Grund wär ich vorsichtig, ob das Konto wirklich von dem Kind genutzt wird.
Mal ehrlich: Wozu braucht ein 6jähriger ein Girokonto??? |
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Verfasst am: 26.07.2006 12:02 |
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@vw
"Was sollen Eltern damit machen?"
Na z.B. einem Pfändungs-und Überweisungsbeschluß aus dem Weg gehen.
Schau mal nach: § 154 AOEin Mensch, der keine Dummheiten macht,
macht auch nichts Gescheites |
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Verfasst am: 28.07.2006 16:03 |
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Eröffnen durftest du das Konto in jedem Fall, wenn die gesetzlichen Vertreter zugestimmt haben.
Allerdings bieten wir das Girokonto meistens Kindernn über 10 Jahren an. Hab noch nie ein Konto gesehen (Giro) dass auf nen 6-Jährigen lief.
Die Kartenbestellung dürfte mit Zustimmung der Eltern ebenfalls kein Problem darstellen, da er als Minderjähriger sowieso nicht sein Konto überziehen kann... |
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Verfasst am: 29.07.2006 19:06 |
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Rechtlich ist ein 6-jähriger geschäftsunfähig! Deshalb darf er rechtlich nichts! Nur die Eltern dürfen für ihn handeln. Damit dürfte alles klar sein? |
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Verfasst am: 31.07.2006 11:01 |
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Ich stimm euch voll und ganz zu...Solang die Eltern zustimmen, kannst du für Kinder so viele Giro-konten eröffnen wie du willst....
Für was ein 6-jähriger ein Girokonto braucht, ist die andere Frage.
Ich hab auch schon Girokonten für Kinder eröffnet, entweder als Buchungskonto für ein Depot, oder als Taschengeldkonto....
Bei einem Fall wollten die Eltern, dass das Kindergeld auf das Giro-konto des Kindes eingeht und dann weiter aufs Girokonto gebucht wird.
LG |
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