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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Seit 30 Jahren kein Umsatz. Änderung der K-Frist mö
 
codex
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.07.2006 17:06
Hi Leute

Ich habe da ein Problem. Wir haben in unserer Spk. ca. 12000 Sparkonten auf denen seit 30 Jahren keine Umsätze mehr stattgefunden haben. Da sich auf den meisten Konten nur sehr kleine Beträe <500 Euro befinden wollen wir diese Konten gerne auf einem Sammelkonto zusammenfassen. Das Problem sind jetzt die unterschiedlichen Kündigungsfristen von 3 Mon., 12 Mon., 30 Mon. und 48 Monaten. Ich soll nun herausfinden, ob es möglich ist durch einseitige Erklärung (wie Aushang in der Filiale) eine Änderung der Kündigungsfrist auf z.B. 3 Monate durchzuführen. Bei den Zinsen ist dies ja möglich! Ich habe gedacht es könnte vielleicht mit der Verjährungsfrist von 30 Jahren etwas zu tun haben. Wäre schön wenn mir da jemand weiterhelfen kann.

Danke!
NVB
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.07.2006 19:58
Hallo,

was hat denn die Spk in den letzten 30 Jahren im Hinblick auf Kontenbereinigung getan? Die Umwandlung sämtlicher Kündigungsfristen in die 3-Monats-Frist halte ich für bedenklich - einseitige Vertragsänderung!!! Auch der Aushang in der Filiale ist Kappes. An wen soll denn dieser Appell gehen? Meine Meinung: Zusammenfassung auf Sammelkonto ist o. k. - auch mit den unterschiedlichen Kündigungsfristen. Konten mit Guthaben unter 50,00 EUR würde ich auflösen - ist so ne alte Revisor-Faustregel. Nur die aufgelösten Konten müssen nachweisbar bleiben - sonst kommt in fuffzig Jahren einer und dann geht die Sucherei los.

Gruß
Norbert
codex
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.07.2006 20:22
Hi Norbert. Vielen Dank für die Hile. Die Probleme die du genannt hast habe ich so auch gesehen. Aber wie kann man die Konten dann auf einem Sammelkonto zusammenfassen? Oder wären vielleicht 4 Konten unterschieden in Sammelkonten für 3, 12, 30 und 48 Monaten denkbar? Und was ist mit der Verjährung. Meinst du nicht das, dass einen Einfluss auf den Vertrag haben kann?

Grüße

David

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.07.2006 21:02
so kleine sparbücher, die seit 30 jahren ohne nennenswerte umsätze vor sich hin dümpeln verjähren nicht, solange eine regelmäßige zinszahlung auf dieses buch erfolgt.
vw
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.07.2006 09:46
Ich hab mal von einer anderen Bank gehört, das die die Bücher einfach auflösen.
Wenn sich dann ein Kunde meldet, wird das Buch wieder belebt und es wird zu alten Vertragbedingungen nachgerechnet.
Halte ich für sinnvoll. Wer über 30Jahre nicht mehr mit dem Sparbuch bei der Bank war, der kommt wohl auch die nächsten 30 nicht mehr....
Obi_Wan
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.07.2006 10:27
und was passiert dann mit dem guthaben aus den aufgelösten sparbüchern??
Anubis
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.07.2006 10:33 - Geaendert am: 24.07.2006 10:34
Bei uns werden die Bücher "aufgelöst" und in einer Art Kleinsparkonten-Ablage im System geführt. Wie das genau mit den KDG Fristen funktioniert weiss ich nicht aber wenn ein Kunde kommt und eins dieser Konten vorlegt nehmen wir das Geld das ihm zusteht (Zinszahlungen werden in dem Programm berücksichtigt aber nicht als Umsatz gesehen) von einem HK (Hauptkonto).

—= Born as a slave, destined to lead =—

vw
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.07.2006 10:54
Das Geld von den Sparbüchern fließt als außerordentlicher Ertrag in die GuV. (also auf ein HK)
Wenn ein Kunde an sein Geld will, ist das ein außerordentlicher Aufwand.
Kugelfang
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.07.2006 11:09
Ich glaub, bei uns werden Kleinbeträge auf n Sammelkonto gebucht (nach 5 Jahren (??) ohne Umsatz ausser Zinsen, in denen das Buch net vorlag).

Nach 30 Jahren wird ausgebucht, wenn der Kunde net da war.

Kommt er vor Ablauf der 30 Jahre, bekommt er das Geld+die Zinsen bis zum Zeitpunkt der Ausbuchung aufs Sammelkonto.

Bin der Meinung, uns ist die Kündigungsfrist dabei Wurscht, beim Ausbuchen.

______________________________________
Lautern ist der geilste Club der Welt!

NVB
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.07.2006 12:14
Hi David,

schau Dir wegen der Verjährungsfrist der Sparzinsen mal folgenden Link an:
http://www.uni-leipzig.de/bankinstitut/dokumente/2002-10-09-02.pdf

Gruß
Norbert

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.07.2006 13:05 - Geaendert am: 24.07.2006 13:08
Hallo,

ich weiß nicht genau, ob meine Antwort jetzt hier weiterhilft. Aber ich glaube mich erinnern zu können, dass die Sparbücher der Sparkasse (und auch anderer KI‘s) der RechKredV unterliegen.

Somit wären die Kündigungsfristen durch eine Verordnung geregelt, die man nicht einfach durch Schalteraushänge übergehen kann (Zinsänderungen sind Inhalt der AGB, die die Bank ja jederzeit anpassen kann).

Also dass müsste jetzt hier nochmal disskutiert werden.

Wie gesagt, ich bin mir nich sicher. Aber in den Sparbüchern steht doch überall was von einer gesetzl. Kündigungsfrist.

Auch mit dem Ausbuchen wäre ich vorsichtig. Sicher besteht momentan ein erhöhter Arbeits- und auch Kosten- und Verwaltungsaufwand für diese unbewegten Bücher. Aber ich glaube da gibt es auch Vorschriften. Ggf. muss dem Kunden die Ausbuchung vorher angezeigt werden, damit der Kd. Zeit hat sich zu melden.
McManaman
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.09.2006 10:18
------NIEDER MIT ZP-FREDS-------------
GhostMaschine
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 28.09.2006 10:20
Ist dir grad irgendwie langweilig? ^.-

Ich "liebe" die ZP-Zeit...alle drehen durch *seufz*

----------------------
~ Keine Sorge -
ich bin nur ein Geräusch
Meine Stille
wehrt sich vor dem Laut... ~

Joe-der-Boersenhai
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.09.2006 11:18
is ne klasse idee mit den -Nieder ZP Freds-

weiter so :-)
 

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