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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Frage zu Vorsteuer+UST!
 
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.07.2006 15:30
Hallo ihr,
hab mal eine Frage zur Vorsteuer und zur Ust.
Die Vorsteuer zahle ich ja als KI,wenn ich etwas einkaufe.Und im Buch steht da etwas von einer Aufteilung in abzugsfähig und nicht abzugsfähig.Bedeutet nicht abzugsfähig,dass ich diese Vorsteuer nicht vom Finanzamt wiederbekomme??Und ich diese Vorsteuer deshalb auch nicht separat buche??
Und was bedeutet dann abzugsfähig??Das ich diese Steuer vom FA erheben kann??Und die mir das Geld wiedergeben??Und deshalb buche ich die separat!?
*keine Ahnung*...
Elli89
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 07.07.2006 15:55
hi,
da musst du unterscheiden ob dein geschäft umsatzsteuerfrei oder umsatzsteuerpflichtig ist.
wenn es umsatzsteuerfrei ist dann zählst du die vorsteuer bzw. umsatzsteuer zum nettobetrag und aktivierst den ganzen betrag in der bilanz. und wenn du ein umsatzsteuerpflichtiges geschäft hast dann buchst du die vorsteuer oder umsatzsteuer seperat im buchunsatz.
also wir haben da in der schule so einen zettel bekommen wo des drauf steht was pflichtig und frei ist hast du sowas vielleicht auch weil der hilft dir dabei bestimmt.
hoffe du hast des weng verstanden was ich erklärt habe.
elli
michikuehni
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.07.2006 15:57 - Geaendert am: 07.07.2006 15:59
Hi,

also mit dem abzugsfähig / nicht abzugsfähig könnte vielleicht gemeint sein, dass du einen Teil von der Vorsteuer aktivierst (den kannnst du dann nicht von der UST abziehen) und einen Teil auf das Konto Vorsteuer buchst (den du dann von der UST bei der Zahllastermittlung abziehen kannst).

Beispiel:
Kauf eines neuen PCs für 1160,- € inkl. UST der PC soll 50 % in der Kreditabteilung (nicht UST-pflichtige Finanzdienstl.) und 50 % in der Depotabteilung (UST-pflichtig FDL) genutzt werden. (ich weiß unrealistisch hab aber jetzt keine bessers Beispiel ;-) ).

Du zahlst ja dann an den Händler 160,- € UST.

Die Hälfte davon musst du aktivieren = buchen auf das jeweilige Bestandskonto (weil Kreditabteilung nicht UST-pflichtige FDL) --> 80,- €, die dann bei der Ermittlung der Zahllast nicht zu berücksichtigen sind (--> nicht abzugsfähig !!??)

Die andere Hälfte weißt du ja extra auf dem Konto Vorsteuer aus und sie wird auch bei der Ermittlung der Zahllast berücksichtigt (--> abzugsfähig !!?? )

Das wäre jetzt meine Erklärung...

Dann zahlst du ja an den Händler 160 € UST.
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.07.2006 20:21
Was ich nicht verstehe: Die Vorsteuer bekomme ich doch wieder oder??...bloß was ist in dem Fall "abzugsfähig"??Krieg ich die da zurück??Ich versteh den Sinn nicht davon..das bräuchte ich ganz einfach von euch erklärt...
Und genauso mit dem "UST-Pflichtig" und "Ust-frei"...was heißt das denn??Reden wir nicht von Vorsteuer??Oder ist damit gemeint "Vorsteuer-Pflichtig" und "Vorsteuer-Frei"(weil Vorsteuer ist ja eine ART UST)??
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.07.2006 12:00
Die Umsatzsteuer ist ursprünglich eine Steuer für den privaten Endverbraucher!
Unternehmen sind verpflichtet, auf ihre Waren und Dienstleistungen Umsatzsteuer zu erheben und sie an den Staat abzuführen. Dafür sind sie selbst nicht von der Umsatzsteuer betroffen: Gezahlte Umsatzsteuer fordern sie daher vom Finanzamt zurück (Fachausdruck: Vorsteuer).

Es gibt aber Ausnahmen, z. Bsp. Banken: Sie müssen bei den meisten Bankgeschäften keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen (z. Bsp. bei Kreditzinsen), können in diesem Geschäftszweig dann aber auch nicht die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer von dem Finanzamt zurückfordern.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.07.2006 12:51 - Geaendert am: 08.07.2006 13:38
Genau, es gilt folgende Faujstregel:
Wer keine Mehrwertsteuer abführt, kann auch keine Vorsteuer gegenrechnen, z. B. Endverbraucher.

Wenn die Banken keine Mehrwertsteuer auf Zinsen verlangen, können sie im Kreditbereich auch keine Vorsteuer ansetzen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.07.2006 12:56
Beispiel: offene und geschlossene Depots

Banken müssen auf die Entgelte für Depots Mehrwertsteuer verlangen. Dafür können sie in diesem Bereich Vorsteuer gegenrechnen.
Julie2406
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.07.2006 12:49
Also wenn die Banken keine UST erheben,dann haben die auch kein Recht ihre gezahlte Vorsteuer zurückzubekommen,oder??Und wenn sie das Recht haben,die Vorsteuer zurückzubekommen,dann haben sie UST erhoben.Und wenn sie die Vorsteuer zurückbekommen,muß ich das Vorsteuerkonto extra buchen,oder??Bloß warum steht dann der Buchungssatz so da:(10.000 Euro Nettopreis)
BGA 10.000 Euro
Vorsteuer 1.600 Euro
an
BBK 11.600 Euro

??

Wenn ich die Vorsteuer zurückbekomm,dann bezahl ich doch eigentlich nur 10.000 Euro über BBK oder??Wieso steht da 11.600??
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.07.2006 16:25
Die Lieferant dieser Geschäftausstattung muss die Mehrwertsteuer verlangen. Deshalb muss die Bank die Mehrwertsteuer auch bezahlen.
Die Bank ihrerseits kann die Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern oder mit der abzuführenden Mehrwertsteuer verrechnen.
 

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