Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 34
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

HELP nochmal wegen Stückzinsen!
 
Julie2406
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.07.2006 16:45
Hallo ihr,
nochmal kurz zu den Finanzierungsschätzen und Bundesschatzbriefen..betreffend Stückzinsen..Wenn ich jetzt als Kunde am 29.01.04.(Donnerstag)komme und den Kaufertrag erteile,der Zinslauf aber schon am 01.01.04 begonnen hat,dann muss ich dem Verkäufer Stückzinsen bezahlen,oder sehe ich das falsch???Weil ich ja erst am 02.02. die Gutschrift erhalte (weil Geldvaluta) und der Verkäufer noch Anspruch auf Zinsen bis zum 01.02 hat oder???Oder bin ich jetzt falsch??

Ist das bei den Bundesschatzbriefen auch so???
Julie2406
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.07.2006 16:54
Weil ich seh auch gerade das Problem,dass ich jetzt irgendwie nicht verstehe,ob der jetzt nun Stückzinsen oder nicht zahlen muß.Kriegt man den jeden Tag Zinsen angerechnet,bloß eben erst jährlich ausgezahlt??Bin grad total verwirrt...und deshalb muss ich für die Tage,wo ich die Briefe noch nicht besitze,aber trotzdem Zinsen erhalte (?),Zinsen zahlen??Ich krieg ja den gesamten Zinsertrag jährlich ausgeschüttet...auf meinen Nennbetrag....aber für welchen Zeitraum müsste ich Stückzinsen zahlen??Für den Zeitraum ab 01.01.04??Also ab Zinslauf??booahrr...verwirrt..
Metalhead
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.07.2006 17:10
Also du musst als Kunde Stückzinsen Zahlen. Da wenn du den Bundesschatzbrief kaufst und es haben sich im Stückzinstopf schon Zinsen angesammelt würden die ja dem Verkäufer zustehen. Da man die Zinsen aber immer am Ende für ein volles Jahr ausgezahlt bekommt musst du diese Stückzinsen mitbezahlen!

Verstanden oder noch was ungeklärt?
canopus
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.07.2006 17:18
Finanzierungsschätze können weder verkauft, noch vorzeitig zurückgegeben werden. Das Stückzinsproblem erledigt sich damit von alleine.
Bundesschatzbriefe können ebenfalls nicht verkauft, sondern nur zurückgegeben werden (die Bedingungen wurden ja im anderen thread schon genannt).
Du erhällst bei Rückgabe einfach anteilig die Zinsen für die Zeit, in der du das Papier im Depot hattest
Julie2406
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.07.2006 17:21
also ist das auch bei den schatzbriefen und den finanzierungsschätzen so wie bei den anleihen oder??Die Zinsen werden rückläufig für ein Jahr gezahlt.Also wenn der am 29.01. erst kommt und am 01.01 schon die Zinszahlung beginnt,bezahl ich für die Tage vom 01.01 bis zum Zinsvaluta,01.02 die Stückzinsen,oder??Bei den Finanzierungsschätzen geht das doch aber glaube eh nicht,da es keine vorzeitige Rückgabe gibt,oder...??Wir haben trotzdem eine Aufgabe im Hefter,wo jemand solche F.-schätze kauft und nur für einen gewissen Zeitraum Zinsen kriegt.Woran liegt das dann??
Metalhead
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.07.2006 17:21
Ach mist stimmt da wars ein anderes WP wo es um die Stückzinsen ging sorry! Falsche erinnerung an BS^^
_Rudi
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.07.2006 17:27
Hallo,

Stückzinsen musst du dann zahlen, wenn du jemandem einen Rentenwert abkaufst. Der Zinsanspruch besteht ja für ein ganzes Jahr. Da der vorherige Eigentümer die Anleihe ja für eine gewisse Zeit inne hatte, hat er auch anspruch auf die Zinsen für diese Zeit. Da die Zinsen aber nur jährlich ausgeschüttet werden (wenn überhaupt) musst du als Käufer der Obligation dem Verkäufer einen Ausgleich geben. Dieser Ausgleich sind die Stückzinsen.
canopus
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 03.07.2006 17:44
Finanzierungsschätze sind abgezinste Papiere. Du erwirbst die Papiere also zu einem Kurs von bspw. 95,5 % und erhällst am Ende 100% Prozent zurückgezahlt. Eine effektive Zinsausschüttung findet nicht statt.

Ich glaube aber ich weiß was du meinst.

Finanzierungsschätze sind immer am 20. des gleichen Kalendermonats fällig an dem sie ausgegeben wurden
(1 oder 2 Jahre später natürlich)
Die Verzinsung beginnt bei Fin.schätzen am Tag der Zahlung des Kaufpreises (Erfüllungsvaluta!!)

Bsp.
Stellt jemand an einem Montag den 24. Januar einen Kaufauftrag (Ausgabe der 1 jährigen Fin.schätze 20.01) ist die Erfüllungsvaluta der 26. Januar.

Du hast also 365- 6= 359 Zinstage bis zur Fälligkeit.
Nehmen wir weiterhin an, die Papiere werden mit 4% verzinst, und der Kunde legt 10.000€ an.

Dann ergäbe sich eine Zinszahlung von 393,42€ für die 359 Tage
Der Kunde würde also mit

10.000- 393,42 = 9606,58 € belastet werden
(da Abzinsungspapier)

Hieraus kann man dann den Ausgabekurs ermitteln:

10.000€ = 100%
9606,58= X% => Ausgabekurs ist 96,0658 %,
die Rückzahlung nach einem Jahr erfolgt zu 100%
 

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse